Wie eigentlich funktioniert kommunale Bauleitplanung?

FNP, B-Pläne, BauGB, Satzungen und §§§§§! Nur etwas für Expert*innen und Eingeweihte? Wir sagen nein! Bürger*innen, sachkundige Einwohner*innen und natürlich unsere gewählten Vertreter*innen können sich einbringen und bei der Planung von Freiräumen und Bauprojekten mitgestalten, damit Wandlitz auch in Zukunft ein attraktives Erscheinungsbild mit viel Grün, aber auch Wohnraum und Gewerbe zur Sicherung von Arbeitsplätzen bietet.

Flächennutzungsplan FNP

Der Flächennutzungsplan FNP ist die Grundlage und beschreibt die Bodennutzung in groben Zügen mit Grünflächen, Wald, Gewerbeflächen und Flächen zur städtebaulichen Entwicklung. Er schafft kein Baurecht, dient aber als vorbereitender Bauleitplan. Schon hier können und müssen wir uns einbringen! Wenn Gewerbeansiedlung ermöglicht wird, ist dies im FNP ausgewiesen, wenn ein Naturschutzgebiet erhalten werden soll ebenso. Auch ein FNP kann geändert werden, wenn z.B. neue Flächen für die städtebauliche Entwicklung ausgewiesen werden sollen.

Im Baugesetzbuch BauGB ist die Bauleitplanung als wichtiges Werkzeug zur Gestaltung der baulichen Entwicklung festgeschrieben. Gemeinden haben die Planungshoheit, müssen aber natürlich die Ziele der Raumordnung, des Landschaftsplans sowie weitere öffentliche oder private Belange berücksichtigen. Die Bauleitplanung wird in zwei Stufen umgesetzt: Auf Basis des FNP folgt der baurechtlich verbindliche Bebauungsplan (B- Plan).

2-stufige Bauleitplanung

Entwicklung der Kommune proaktiv gestalten

Prinzipiell hat die Gemeinde die Möglichkeit, mit einer vorausschauenden Umsetzung des FNP und des Landschaftsplanes in Bebauungspläne die Entwicklung der Kommune proaktiv zu gestalten, z.B.  durch Festlegung von Bebauungsdichten, Gebäudestellungen, Baugrenzen, Baulinien, Dachformen und -farben, zusammenhängenden Grünzügen, konkretem Baumschutz, Erschließungs-, Verkehrs- und Infrastruktursystemen, Ausgleichsmaßnahmen für Versiegelungen, etc.. Das macht sie aber u.a. aus finanziellen Gründen nicht flächendeckend, sondern sie handelt überwiegend mit Einzelfallentscheidungen über sogenannte vorhabenbezogene B-Planverfahren, die durch private oder öffentliche Investitionsinteressen ausgelöst werden.

Aber was ist eigentlich eine vorausschauende Planung für die Gemeinde Wandlitz?

 

Welches zukünftige Erscheinungsbild für Wandlitz haben wir in unseren Köpfen? Wohl jede*r hat ein eigenes Bild von der direkten nachbarschaftlichen Umgebung, von Auto- und Fahrradverkehr, von kleinteiligem Einzelhandel oder Supermärkten, vom Erhalt von Brachflächen oder der Aufstellung von Freiflächenfotovoltaik. Die Aufzählung ließe sich noch lange fortsetzen! Bei persönlicher Betroffenheit bringen wir uns ein, erscheinen im Bauausschuss, bilden Bürgerinitiativen, fordern die Beteiligung der Öffentlichkeit ein. Das ist richtig und gut so und gelebte Demokratie. Um proaktiv gestalten zu können, brauchen wir aber mehr als nur die unmittelbare Betroffenheit. Nur so kann ein allgemein akzeptiertes Bild von der Zukunft entsteht: Es braucht ein Leitbild (haben wir doch), es braucht den Grundsatz der kurzen Wege (haben wir bei der Kita- und Schulplanung schon umgesetzt), es braucht die Stärkung und Verbesserung des ÖPNV sowie Nachhaltigkeit als Basis aller Entscheidungen.

 

Wir wollen Bürgermeister, Verwaltung, Entscheidungsträger*innen und engagierte Bürger*innen ermutigen, diese (und weitere) Grundsätze bei allen Entwicklungsschritten zu beachten und einfließen zu lassen.

Wie das gehen soll?

 

Die richtigen Fragen in Versammlungen und Gremien stellen, unser Leitbild und die diversen Konzepte (für Radwege, Einzelhandel, Baumschutz…) bei neuen Vorhaben berücksichtigen und schärfen. Checken, ob die Verpflichtungen und Versprechungen von Planenden und Investoren unserem Bild entsprechen, ggf. mehr fordern als das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß.

Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan verfolgt also „eigene“ Ziele, legt z.B. besonderes Augenmerk auf die Belange des Umweltschutzes.

 

Ziel der Bauleitplanung

Wenn die Gemeindevertretung die Aufstellung eines B-Plans beschließt, wird dieser i.d.R. auf der Gemeindewebsite und im Amtsblatt veröffentlicht oder auch auf Bürgerversammlungen vorgestellt. Es wird über Zweck und Ziel sowie Planungsalternativen und voraussichtliche Auswirkungen informiert. Nach einem Abwägungsprozess, in den wir uns alle einbringen können, folgt schließlich der Beschluss des B-Plans in Form einer Satzung.

 

Unsere Verwaltung hat den Auftrag, die Leitziele der Kommune in eine konkrete Bebauungsplanung umzusetzen. Sie sollte dies transparent und unter Beteiligung derer tun, die sich einbringen wollen!




Verfasser:in:
Stefan Woehrlin und Tilman Dombrowski

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