Ein Gast für 2 Wochen

Kann ein Mensch überhaupt illegal sein?

Bildnachweis: b-asyl-barnim.de

Ein Gast für 2 Wochen

Kurz vor Weihnachten erhielt ich einen Anruf von der Initiative „Bürger*innenasyl Barnim“. Ein junger Mann aus einem afrikanischen Land benötigte ein Quarantänequartier, sein Mitbewohner war an Corona erkrankt. Erst war ich skeptisch: Corona so nah? Ein Unbekannter? Über die Feiertage? Ich sagte zu und bereitete unsere Gästewohnung vor. Zwei vom „Bürger*innenasyl Barnim“ brachten unseren Gast zusammen mit einem riesigen Einkauf. Unsicherheit und Angst vor Corona brachten zunächst Distanz mit sich, aber alle wollten irgendwie helfen. Wunderbar hat sich die Initiative um unseren Gast gekümmert. Nach 2 Tagen waren sie mit einem Schnelltest da, der negativ ausfiel und die Atmosphäre erleichterte. Mehrmals kam jemand, um sich zu kümmern, das Eis war bald gebrochen.

Unser Gast vertraute uns an, dass er gemäß dem Dublin II–Abkommen nach Italien abgeschoben werden solle. Deutschland hatte sich für das Asylverfahren, welches für einen Antragssteller aus seinem Land zumeist positiv beschieden wird, für nicht zuständig erklärt. Bis zur Abschiebung wird der Aufenthalt in Deutschland geduldet. Er darf in Berlin auf einer Baustelle arbeiten und kommt für seinen Lebensunterhalt selbst auf. Der junge Mann hat große Angst. Wenn er an seiner offiziellen Adresse schläft, könnte jede Nacht die Polizei vor der Tür stehen. Er war bereits in Italien, dort gibt es keine Arbeit, keinen Wohnraum, kein Gesundheitssystem, keine Perspektive. Er hat den Weg nach Europa geschafft auf der Flucht vor Krieg und Terror. Er will ein neues Leben beginnen. Dieser Traum soll nun zu Ende sein? Er war nur zwei Wochen unser Gast, gern würde ich mehr tun. Kann ein Mensch überhaupt illegal sein?

Infos über das Bürger*innenasyl Barnim unter www.b-asyl-barnim.de




Verfasser:in:
Judith Dubiel

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