Lässt Wandlitz seine Igel im Stich?

Helfen Nachtfahrverbote für Mähroboter oder sind wir in der Lage freiwillig zu handeln? Bundesweit haben bereits Kommunen zum Schutz der Igel gehandelt, duckt sich die Wandlitzer Verwaltung weg?

Wenn in Wandlitz die Sonne untergeht, beginnt für Igel die Nahrungssuche. Und für viele von ihnen ein tödliches Roulette. Denn in den Gärten der Gemeinde surren Mähroboter durch die Dunkelheit – lautlose Killer auf Rädern.

Igel flüchten nicht bei Gefahr. Sie rollen sich zusammen und vertrauen auf den Schutz ihrer Stacheln.1 Gegen rotierende Stahlklingen ist das ein Todesurteil. Igelschützer berichten von Schnittwunden, abgetrennten Gliedmaßen und tödlichen Verletzungen.2 Die Biologin Lydia Schübel bringt es auf den Punkt: „Evolutionär haben Igel Feinde, auf die sie reagieren – aber das sind keine lautlosen Roboter.“3 Die Dunkelziffer ist hoch: Verletzte Igel verkriechen sich ins Gebüsch und verenden dort unbemerkt. Gefunden werden sie meist von Nachbarn – nicht vom Roboterbesitzer selbst.

Die Verwaltung mauert – andere handeln

Die Gemeinde Wandlitz hat ein Nachtfahrverbot für Mähroboter bislang abgelehnt. Begründung: fehlende Rechtsgrundlage. Das ist entweder Unwissen oder Unwille – beides gleich schlecht.

 

Denn die Rechtsgrundlage existiert – und sie ist bundesweit dieselbe. § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet es, wild lebende Tiere besonders geschützter Arten zu verletzen oder zu töten. Und § 3 Abs. 2 BNatSchG verpflichtet die zuständigen Naturschutzbehörden, die Einhaltung dieses Verbots sicherzustellen – auch durch den Erlass von Allgemeinverfügungen.4

 

Genau diesen Weg haben inzwischen zahlreiche Kommunen beschritten. Nachtfahrverbote gelten unter anderem in Augsburg, Bayreuth, Chemnitz, Dortmund, Düsseldorf, Erfurt, Göttingen, Halle, Herne, Hildesheim, Köln, dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, Leipzig, Mainz und in Teilen von München.5 In Brandenburg ging die Gemeinde Nuthetal 2024 als Vorreiterin voran.6 Erst am 6. April 2026 forderte der Deutsche Städtetag ein bundesweites Nachtfahrverbot. Vizepräsidentin Claudia Kalisch stellte klar: Städte seien inzwischen Ersatzlebensräume für viele Tiere, da Lebensräume in der freien Natur verloren gehen.7

 

Wer ist zuständig – und warum Wandlitz das Problem nicht allein lösen kann

Ein Blick auf die Liste der Kommunen mit Nachtfahrverbot zeigt ein Muster: Es sind fast ausschließlich kreisfreie Städte. Erfurt, Köln, Leipzig, Chemnitz – sie alle sind zugleich Untere Naturschutzbehörde und konnten die Allgemeinverfügung in eigener Zuständigkeit erlassen.8 Wandlitz ist keine kreisfreie Stadt. Die Untere Naturschutzbehörde sitzt beim Landkreis Barnim in Eberswalde. Die Gemeinde Wandlitz kann eine solche Verfügung nicht selbst erlassen.

 

Das heißt aber nicht, dass Wandlitz machtlos ist. Die Gemeinde kann – und sollte – bei der UNB Barnim auf den Erlass einer Allgemeinverfügung drängen. Aus dem Arbeitskreis WandlitzNaturnah kommt genau dieser Vorschlag: einen formalen Antrag an die UNB zu stellen, gestützt auf die Erfahrungen aus Erfurt, Leipzig und Chemnitz. Die Rechtsgrundlage ist identisch, die Zuständigkeit geklärt, die Präzedenzfälle liegen auf dem Tisch.

 

Wandlitz wartet offenbar, bis der Bund irgendwann handelt. Das kann dauern. Das Bundesumweltministerium möchte den Igelschutz im neuen Tierschutzgesetz verankern, doch das Bundeslandwirtschaftsministerium lehnt das bisher ab.9 Auch der Bayerische Landtag stimmte Anfang 2026 gegen ein landesweites Verbot.10 Wer auf Berlin oder Potsdam wartet, nimmt den Tod geschützter Tiere bewusst in Kauf.

Bildnachweis: Harald Rauh, KI-generiertes Bild

Besonders geschützt – und trotzdem vogelfrei

Der Igel steht unter besonderem Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 BNatSchG). Er darf nicht gefangen, verletzt oder getötet werden.11 Seit Oktober 2024 steht der Westeuropäische Igel auf der internationalen Roten Liste als potenziell gefährdete Art.12 Die Bestände gehen in mehr als der Hälfte der europäischen Länder zurück. Langzeitzählungen überfahrener Igel in Bayern zeigen einen Rückgang der Totfunde um rund 80 Prozent in den vergangenen 40 Jahren – kein Zeichen für besseren Schutz, sondern für weniger Igel.13

 

Wer nachts einen Mähroboter laufen lässt und dabei Igel verletzt, verstößt gegen geltendes Recht. Die Erfurter Allgemeinverfügung nennt den Strafrahmen: Verstöße gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG können mit Bußgeldern von fünf bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. Bei vorsätzlicher Begehung droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.14

 

Kleine Tiere, große Wirkung

Wer den Igel für ein nettes, aber verzichtbares Maskottchen hält, irrt. Der Igel ist ein Schlüsselspieler im Gartenökosystem. Als Insektenfresser reguliert er Populationen von Schnecken, Raupen, Käferlarven und anderen sogenannten Schädlingen – ganz ohne Gift. Wer den Igel verliert, greift am Ende zum Schneckenkorn – und vergiftet damit gleich den nächsten Teil der Nahrungskette mit.

 

Wenn es weniger Insekten gibt, weichen Igel auf Schnecken aus. Das Problem: Schnecken übertragen häufig Parasiten, die Igel krank machen oder töten können.15 Ein Teufelskreis, den der Mähroboter an beiden Enden antreibt: Er tötet Igel direkt – und zerstört gleichzeitig ihre Nahrungsgrundlage. Auf kurzgeschorenem Rasen wächst keine Blüte mehr, Insekten bleiben fern.16 Wo Mähroboter regelmäßig fahren, entsteht eine grüne Monokultur – das Gegenstück eines lebendigen Gartens.

 

Die Wissenschaft ist eindeutig

Eine Studie der Universität Oxford testete 18 handelsübliche Mährobotermodelle. Kein einziges Modell konnte Igel erkennen, ohne sie vorher zu berühren. Kein einziges stoppte für Igelbabys. Modelle mit feststehenden Klingen richteten die größten Schäden an.17 Forschende des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung bestätigten: In 47 Prozent der Fälle führen Verletzungen durch Mähroboter zum Tod des Igels.18

 

Die Zahlen aus Leipzig sind alarmierend: Allein im Jahr 2024 wurden dort rund 400 Igel durch Gartengeräte wie Mähroboter und Motorsensen verletzt. 35 bis 40 Igel wurden nachweislich durch Mähroboter getötet.19 Die Dunkelziffer liegt weit höher – verletzte Igel verkriechen sich, getötete werden von anderen Tieren gefressen und deshalb oft gar nicht aufgefunden. Wandlitz erhebt solche Zahlen nicht. Das heißt nicht, dass es das Problem nicht gibt.

 

Dass das Thema auch auf Bundesebene ernst genommen wird, zeigt ein aktuelles Förderprojekt: Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV), der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) und das Leibniz-IZW arbeiten derzeit an technischen Standards für Mähroboter – gefördert vom Bundesamt für Naturschutz. Bis 2027 soll eine technische Richtlinie entstehen.20 Bis dahin müssen Kommunen und Landkreise selbst handeln.

Bildnachweis: Harald Rauh, KI-generiertes Bild

Auch beim Baumschutz kein Vorbild

Es ist nicht das erste Mal, dass Wandlitz beim Naturschutz hinter den eigenen Ansprüchen zurückbleibt. Erst kürzlich dokumentierte W.Punkt den illegalen Kahlschlag an der Ruhlsdorfer Straße 13 – ein Fall, bei dem die Gemeinde ebenfalls nicht durch übermäßigen Handlungseifer auffiel.21 Andere Kommunen zeigen längst, wie Artenschutz in die kommunale Praxis integriert wird: Die Stadt Dresden etwa hat ein Merkblatt zum Artenschutz veröffentlicht, das verlangt, vor Baumfällungen die Grundstücke nach Igelnestern und Eichhörnchenkobeln abzusuchen.22

 

Wandlitz könnte beides verbinden: ein Nachtfahrverbot für Mähroboter und verbindliche Artenschutzprüfungen vor Gehölzarbeiten. Es wäre ein Signal, dass Naturschutz in der Gemeinde nicht nur auf dem Papier steht.

 

Was jetzt passieren muss – und was jeder Einzelne tun kann

Wandlitz kann die Allgemeinverfügung nicht selbst erlassen – das ist Sache der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Barnim. Aber die Gemeinde kann und muss dort vorstellig werden und auf den Erlass drängen. Die Vorlagen liegen auf dem Tisch. Die Erfurter Allgemeinverfügung vom Juli 2025 ist ein Musterbeispiel: Sie verbietet den Betrieb von Mährobotern von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis einer halben Stunde nach Sonnenaufgang.23 Das trifft die Hauptaktivitätszeit der Igel und lässt den Tagesbetrieb völlig unberührt. Sie sieht Ausnahmen für geschlossene Räume und Gründächer vor und ermöglicht Einzelbefreiungen, wenn nachgewiesen wird, dass vom konkreten Mähroboter keine Gefahr ausgeht.24 Ein solches Verbot wäre verhältnismäßig, rechtssicher und sofort umsetzbar.

 

Doch eine Allgemeinverfügung allein löst das Problem nicht. Kein Ordnungsamt der Welt kontrolliert nachts jeden Garten in Wandlitz. Am Ende liegt die Verantwortung dort, wo der Roboter steht: beim Gartenbesitzer. Wer einen Mähroboter betreibt, hat die Pflicht, sich über die Konsequenzen zu informieren. Und die sind eindeutig: Der Igel ist gesetzlich geschützt. Ihn durch eine programmierbare Maschine zu verletzen oder zu töten, ist kein Kavaliersdelikt – es ist ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz, der mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

 

Die gute Nachricht: Es braucht keinen Verwaltungsakt, um das Richtige zu tun. Jeder Roboterbesitzer kann heute Abend die Betriebszeiten seines Geräts umstellen – weg von der Nacht, hin zum Tag. Wer darüber hinaus eine wilde Ecke im Garten stehen lässt, einen Laubhaufen nicht wegräumt oder auf Schneckenkorn verzichtet, gibt dem Igel nicht nur Schutz, sondern auch Nahrung und Lebensraum. Ein einfacher Trick hilft zusätzlich: Die Rasenfläche nie komplett mähen, sondern bei jeder Mahd Streifen oder Inseln stehen lassen.25 Das gibt Insekten Rückzugsraum – und dem Igel eine gedeckte Tafel. Das kostet nichts und schränkt niemanden ein.

 

Umwelt- und Naturschutz braucht Regeln – Regeln, die von den Behörden aufgestellt und durchgesetzt werden, um die zu schützen, die sich nicht selbst schützen können. Aber Regeln allein reichen nicht. Gelebt werden muss Naturschutz von den Menschen selbst. Jeder Garten in Wandlitz ist ein Stück Lebensraum. Ob er zur Todesfalle wird oder zum Refugium, entscheidet nicht der Bürgermeister. Das entscheidet der Mensch, der abends den Mähroboter programmiert.

 

Die Igel können nicht wählen. Aber die Wandlitzer:innen schon.

Bildnachweis: Harald Rauh, KI-generiertes Bild

Fußnoten

1  NABU: Mähroboter: Gefahr für Igel. nabu.de

2  NABU NRW: Mähroboter – Tödliche Gefahr für Igel. nabu-nrw.de

3  tz: Rasenroboter sind eine tödliche Gefahr für Igel. 17.07.2018. tz.de

4  Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Erfurt zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern, 02.07.2025. erfurt.de

5  Utopia: Nachtfahrverbot für Mähroboter: In diesen Städten ist es (bald) verboten. utopia.de

6  BUND: Warum Mähroboter für Igel eine Todesfalle sind. Aktualisiert 20.02.2026. bund.net

7  Deutscher Städtetag: Städtetag fordert bundesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter. 06.04.2026. dpa-afx/börsennews.de

8  Allgemeinverfügung Erfurt, a. a. O., Abschnitt II. Rechtliche Würdigung

9  BUND: a. a. O.

10  Legal Tribune Online: Bayern: Kein landesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter. 05.02.2026. lto.de

11  Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 44 Abs. 1 Nr. 1; vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 13 c) BNatSchG i. V. m. Anlage 1 Bundesartenschutzverordnung

12  IUCN Red List 2024; vgl. LTO a. a. O.

13  Reichholf, J.H. (2015): Starker Rückgang der Häufigkeit überfahrener Igel in Südostbayern und seine Ursachen. Mitteilungen der Zoologischen Gesellschaft Braunau 11: 309–314; zitiert in: Allgemeinverfügung Erfurt, a. a. O.

14  Allgemeinverfügung Erfurt, a. a. O., § 5 Hinweis; § 69 Abs. 2 Nr. 1, 7 BNatSchG; § 71 Abs. 1 BNatSchG

15  BUND: a. a. O.

16  LBV: Rasenroboter: Gefahr für Igel und andere Kleintiere. lbv.de

17  Rasmussen et al., Universität Oxford: Wildlife Conservation at a Garden Level: The Effect of Robotic Lawn Mowers on European Hedgehogs. Animals, 11, 1191 (2021).

18  Berger, A.: Occurrence and Characteristics of Cut Injuries in Hedgehogs in Germany. Animals 2024, 14, 57; zitiert in: Allgemeinverfügung Erfurt, a. a. O.

19  Medieninformation Stadt Leipzig: Schutz von Igeln – Nachtfahrverbot von Mährobotern gilt. leipzig.de; zitiert in: Allgemeinverfügung Erfurt, a. a. O.

20  Oberpfalz24: Wenn der Rasenroboter zur Gefahr wird: Neues Projekt soll Igel schützen. LBV/VDI/Leibniz-IZW. oberpfalz24.de

21  W.Punkt: Berichterstattung zum Kahlschlag Ruhlsdorfer Straße 13, Wandlitz. w-aufdenpunkt.de

22  Stadt Dresden, Umweltamt: Artenschutzbelange bei Baumpflege und Baumfällungen. Merkblatt. dresden.de

23  Allgemeinverfügung Erfurt, a. a. O., § 2

24  Allgemeinverfügung Erfurt, a. a. O., § 3

25  Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Mähroboter gefährden Igel. Pressemitteilung Nr. 43/26, 29.04.2026.




Verfasser:in:
Harald Rauh, Wandlitz

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