Pressemitteilung: Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen

Entscheidungsfindung zur Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) im Ortsteil Klandorf der Gemeinde Schorfheide

Flächen-PV, Bildnachweis BD90/Die Grünen

PV-Freiflächenanlagen bringen zusätzliche Wertschöpfung:

Der Strombedarf nimmt zu, auch in ländlichen, privaten Haushalten. PV-Freiflächenanlagen stellen eine wirtschaftliche (deutlich höhere Wertschöpfung gegenüber landwirtschaftlicher Nutzung) und umweltfreundliche Art der Stromerzeugung dar. Sie können im Gemeindegebiet realisiert werden. Im Rennen der Investoren um geeignete Standorte sollte die Gemeinde vorhandene Chancen nutzen, denn das Zeitfenster dafür kann sich bald wieder schließen. Der Standort in Klandorf ist von der Regionalen Planungsgemeinschaft als geeignet eingestuft worden.

 

Gute Voraussetzungen und positive Erfahrungen:

Die Gemeinde Schorfheide verfügt über langjährige Erfahrungen mit großen Freiflächenanlagen (PV-FFA Flugplatz). Der Betreiber ist bekannt und hat in Schorfheide seinen Sitz, an dem 15 Arbeitskräfte beschäftigt sind. Die Gemeinde verfügt über ausgewiesene Potenzialflächen für Solaranlagen und hat gute Voraussetzungen (große Flächen, zunehmende Sonnenstunden). Zudem hat sie die Möglichkeit, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Beschlussgremium ist die Gemeindevertretung.

Chancen und Risiken abwägen:

PV-FAA sind generell mit Chancen und Risiken verbunden. Sie lassen sich nicht nach einem vorgegebenen Kriterienkatalog bewerten, weil der nur den Planungsstand zu Beginn wiedergibt. Vielmehr gilt es, jede einzelne Anlage so zu planen und umzusetzen, dass negative Auswirkungen minimiert und positive Wirkungen vergrößert werden. Für lange Zeit festgeschriebene Kriterien sind ungeeignet, denn die Errichtung einer Anlage ist eine Optimierungsaufgabe. Bürgermeister und Gemeindeverwaltung können diesen Prozess steuern.

Erste Gespräche mit dem Betreiber wurden bereits vor längerer Zeit aufgenommen.

 

Konkrete Vorteile aufzeigen:

Den Bürgerinnen und Bürgern muss deutlich werden, dass die Gemeinde alles tut, um die Beeinträchtigungen, die Einige treffen, klein zu halten und den (finanziellen) Nutzen für alle zu maximieren. Das ist nur möglich durch intensive, andauernde Verhandlungen der Gemeinde mit dem Investor/Betreiber. Auf Grundlage der schriftlich fixierten Verhandlungsergebnisse und der ausführlichen Beschreibung zur Ausgestaltung der PV-FFA kann ein Beschluss der Gemeindevertretung gefasst werden. Auch für die Bürgerbefragung im OT Klandorf stellt der schriftlich fixierte Planungsstand zum Zeitpunkt vor der Befragung eine unverzichtbare Grundlage dar. Wichtig ist auch eine Erklärung der Gemeindeverwaltung, ob andere Standorte geprüft wurden und was dabei herauskam.

Sollte der Standort im Ortsteil Klandorf der einzig realisierbare sein, so müssen Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitglieder in der Gemeindevertretung dies wissen.

 

Mit welchen Beeinträchtigungen ist zu rechnen?

Das geplante Vorhaben ist in die Landschaft eingefügt und führt daher nur im Westen bei einigen angrenzenden Grundstücken (zum Teil auf Zerpenschleuser Gemarkung) zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds. Diese können durch Gehölze abgemildert werden. Negative Auswirkungen auf den Tourismus sind nicht zu erkennen, da die Fläche weder von der B 167 noch von der L 100 merklich einsehbar ist (sonst wäre ein Blendschutzgutachten zu fordern).

 

Wie steht es um Naturschutz und Ökologie?

Im Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden (BbgPVAbgG, beschlossen am 25.01.2024 vom Landtag Brandenburg) wurde auch geregelt: Betroffene Kommunen können den Abschluss der Vereinbarungen von der Vorlage eines Konzeptes zur naturschutzverträglichen Gestaltung der Anlage abhängig machen (§ 6 Abs. 4 Satz 2 EEG 2023). Vor der Beschlussfassung kann die Gemeinde vom Investor verlangen, dass die freiwilligen Selbstverpflichtungen der im Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. organisierten Akteure bei Planung, Bau und Betrieb einer PV-Freiflächenanlage berücksichtigt werden (https://sonne-sammeln.de/initiative/). Dadurch können PV-FFA sogar ökologische Vorteile gegen über der üblichen landwirtschaftlichen Nutzung haben. Außerdem kann die teilweise Verschattung durch die PV-Module bei sandigen Böden negative Auswirkungen der Klimaveränderungen auf die Vegetation (z.B. zunehmende Trockenheit und die Folgen von Extremwetterereignissen, Biodiversitätsverluste) abmildern.

 

Welche Chancen können durch die PV-FFA realisiert werden?

Neben den für 30 Jahre gesicherten zusätzlichen Einnahmen der Gemeinde durch den Solarcent und die Gewerbesteuer (90%) sowie die gesicherten Arbeitsplätze des Betreibers und des Verpächters sind spezielle, zu verhandelnde Vorteile, möglich:

(1) Planung und Errichtung eines direkten Fuß- und Fahrradweges von Klandorf zum Netto-Einzelhandel im Zuge der Projektumsetzung.

(2) Errichtung von Ladesäulen an der B 167 und Ausgabe von Ladekarten für die Einwohner von Klandorf (20% Rabatt) und für Einwohner von Schorfheide (10% Rabatt).

(3) Kombination der PV-FFA mit neuesten Speichertechnologien, um die Abhängigkeit der Stromerzeugung vom Tageslicht zu verringern.

(4) Weitere Vorschläge zur wirtschaftlichen Beteiligung der Bürgerschaft könnten in der Bürgerbefragung abgefragt werden.

 

Für die geplante Einwohnerbefragung im OT Klandorf sind klar definierte Regeln zu treffen:

(1) Vor Beginn muss der aktuelle Planungs- und Verhandlungsstand zum Projekt (inklusive der Haltung der Nachbargemeinde Wandlitz) im Schorfheidekurier bzw. Amtsblatt allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde bekannt gemacht werden. Es muss auch durch eine gut lesbare Karte sowie Bildsimulationen deutlich gemacht werden, wo die Anlage in der Landschaft vorgesehen ist, welche Wohnbebauung als direkter Anlieger betroffen wäre, wie der zeitliche Ablauf für Planung und Realisierung sowie die Nutzung aussieht und wie sich das Landschaftsbild aus der Klandorfer Perspektive verändern würde. Außerdem ist darzulegen, ob die Gemeinde weitere Projekte bzw. alternative Flächen für PV-FFA kennt bzw. geprüft hat.

(2) Erhält der Investor eine Einspeisevergütung bzw. Förderung durch das EEG für das geplante Vorhaben?

(3) Die Gemeindevertretung als Beschlussgremium muss vorher deutlich machen, in welcher Weise die Einwohnerbefragung ihre Entscheidung beeinflussen wird.
a) Soll eine mindestens zu erreichende Beteiligung der Bürgerschaft festgelegt werden (z.B. 50%) und
b) soll ein bestimmtes Ergebnis bindend sein? (z.B. mehr als zwei Drittel Zustimmung bzw. Ablehnung).

Die Erklärung in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 11.Juni 2025, wonach das Ergebnis der Bürgerbefragung nicht bindend sein soll, ist weder begründet noch zielführend.




Verfasser:in:
Grüner Kommunalpolitischer Arbeitskreis Schorfheide (GKAKS) Vertreten durch: M.Sc. Dipl.-Inform. Lars Gohlke und Dr. Horst Luley

Externe Links zum Artikel:
https://www.gruene-barnim.de/wp-content/uploads/2025/07/Entscheidungshilfe-GKAKS-zu-PV-FFA-Juni-2025.pdf

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