Eingriffe in die Umwelt ausgleichen und den kommunalen Landschaftsplan umsetzen

In den letzten Jahren ist viel von Bebauungsplänen und einer Entwicklung der Siedlungsachse die Rede. Aber wer kümmert sich eigentlich um die Pflege unserer Natur und Landschaft?

Landschaftplan mit Ausschnitt Stolzenhagen, Bildnachweis: acrobaat

Bundesnaturschutzgesetz

Das Bundesnaturschutzgesetz fordert mit der sogenannten Eingriffsregelung, dass jede Beeinträchtigung der Umwelt durch geeignete Naturschutzmaßnahmen zu kompensieren ist. Für jeden gefällten Baum, für jedes zerstörte Habitat und für jeden Quadratmeter zubetonierten Boden müsste an anderer Stelle ein vorhandenes Defizit ausgeglichen werden, Flächen entsiegelt oder aufgewertet werden. Nur wer weiß, welche Probleme in der uns umgebenden Natur ausgeglichen werden sollten und wie bemisst sich ein geeigneter Ausgleich für eine Neuversiegelung durch ein Mehrfamilienhaus?

Flächennutzungsplan

Hier kommt der dem Flächennutzungsplan zugeordnete Landschaftsplan ins Spiel. Der Landschaftsplan, der für alle Bürger:innen einsehbar ist, dokumentiert den Zustand unseres Gemeindegebietes und zeigt notwendige Maßnahmen und Erfordernisse der Landschaftspflege auf. Was passiert nun damit? Leider erstmal nichts, denn für das Verwaltungshandeln wirkt der Landschaftsplan nur als Steinbruch für festzusetzende Eingriffsregelungen und löst kein proaktives Handeln bzw. nur einen möglichen Handel mit Ausgleichsmaßnahmen aus. Im Barnim handelt der Flächenpool des Kreises und im ganzen Bundesland die Flächenagentur Brandenburg GmbH mit „Kompensationen“ für die baulichen Eingriffe. Dieser Ablasshandel mit der Natur steht allerdings zunehmend in der Kritik, vor allem, weil die Geschäfte mit der Natur oft undurchsichtig und mangels Interessenvertretung wenig nachhaltig und nicht wirklich ausgleichend sind.

 

Was kann das für Wandlitz bedeuten?

In unserer Gemeinde steht alsbald die Verabschiedung der vorbereitenden Bauleitplanung, des Flächennutzungsplanes, an. Dem Beschluss stände es gut zu Gesicht, wenn konkrete Maßnahmen für die Landschaft in die Wege geleitet werden. Die F.Bg.W. will das für unser Gemeindegebiet so festlegen und kommunales Engagement für unsere Umwelt fordern. Insbesondere bei der Altlastenbeseitigung, beim Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und übermäßigem Entzug, beim Schutz gegen Bodenerosion, beim Schutz der Lebensräume für Tiere und Pflanzen und bei der Vermeidung von Lärm ist mehr als genug zu tun.
Es gibt ausreichend Förderprogramme, engagierte Vereine und bald hoffentlich genügend lokale Landschaftspflegebetriebe, um echten Ausgleich für den Ausverkauf unserer Landschaft zu schaffen.




Verfasser:in:
Stefan Woehrlin

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