Hospiz und Bürgerpark – Konkurrenz oder gute Nachbarschaft?

Kirchstr. 11 - Hospiz und Bürgergarten

Bildnachweis: geoportal-wandlitz

Kirchstraße 11

Vielleicht lag es an der umfangreichen Tagesordnung, vielleicht am Wunsch, im zu Ende gehenden Jahr noch ein lange angekündigtes Vorhaben auf den Weg zu bringen. So wurde in der Gemeindevertretersitzung vom 09.12.2021 die Auslegung des B-Plan Entwurfs für das Flurstück 2609 der Kirchstraße 11 beschlossen, auf dem die Hoffnungsthaler Stiftung Lobetal ein Hospiz errichten will. Der Beschluss erging ohne inhaltliche Befassung mit dem Entwurf und ohne Empfehlung der für Bau und Umwelt/ Naturschutz zuständigen Ausschüsse, die ausdrücklich auf die Notwendigkeit weiterer Sachaufklärung hingewiesen hatten.

 

Entsprechend umfängliche und gründliche Arbeit liegt nun im nächsten Verfahrensschritt vor den Mitgliedern der Ausschüsse und der Gemeindevertretung. Das Augenmerk wird sich nicht nur auf die erhebliche Überschreitung der vertraglich vereinbarten Begrenzung der Gebäudegröße richten müssen, sondern auch auf die geplante Anordnung von Gebäude und Nebenanlagen auf dem Grundstück. Diese zieht nämlich nicht nur Eingriffe in den geschützten Uferstreifen und die teilweise Abholzung des dort und im benachbarten Bürgerparkgrundstück stehenden Waldes nach sich. Sie wirkt landschaftsgestaltend auch in den angrenzenden Bürgerpark hinein und degradiert seinen gesamten westlichen Bereich zum der Terrasse angegliederten Vorgarten des Hospizes.

 

Nachdem die Verwaltung lange die Forderung nach einer einheitlichen Gestaltung des gesamten Areals entsprechend der von Lobetal vorgelegten Pläne unterstützt hat, zeichnet sich jetzt Bewegung ab. Ein von der Gemeinde beauftragter Landschaftsplaner soll sich der eigenständigen Planung des gemeindeeigenen öffentlichen Bürgergartens annehmen. Ein erster Vorort-Termin hat bereits erkennen lassen, welchen Unterschied der Blickwinkel eines Planers macht.

 

Statt eines diffusen Wegenetzes im Eingangsbereich schlägt der Planer des Bürgerparks eine einladende direkte Wegeführung in Richtung des Sees und der Steganlage vor und rät u. a. zu einer optischen Abschirmung des benachbarten künftigen Hospizgebäudes gegenüber dem Natur- und Uferbereich des Bürgergartens durch entsprechende Vegetation. Darüber, dass der Bürgerpark samt Seezugang allen Besuchern und natürlich auch den Bewohnern und Besuchern des Hospizes gleichermaßen zugänglich sein soll, waren sich alle Anwesenden einig. Dass der Zugang zum Bürgergarten weder durch Tor noch Zaun von der Straße her eingeschränkt sein soll, erschien dem Planer ebenso selbstverständlich wie die Einbeziehung der denkmalgeschützten Gebäude in die behutsame Gestaltung des geschützten Landschaftsraums.

 

So könnte eine gute Nachbarschaft zwischen zwei gleichberechtigten Nutzungsarten entstehen, die das Dorf bereichern.




Verfasser:in:
Hanni Hopp

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