Offener Brief an den Bürgermeister der Gemeinde Wandlitz, Herrn Oliver Borchert

Mitwirkungsverbot in dem Bebauungsplan Verfahren Breitscheidstraße 22 (BV-GV/2022-0549) wegen Befangenheit

mit Kopie an Herrn Landrat Daniel Kurth
sowie den Sitzungsdienst der Gemeinde mit der Bitte um Weiterleitung an die Gemeindevertreter
und Ortsbeiräte der Gemeinde

Betrifft: Mitwirkungsverbot in dem Bebauungsplan Verfahren Breitscheidstraße 22 (BV-GV/2022-0549) wegen Befangenheit

Sehr geehrter Herr Borchert,
nach unserer Auffassung ergibt sich aus dem folgenden Sachverhalt Ihre Befangenheit in dem o. g. Verfahren.

Sie haben am 02.10.2025 in Gegenwart mehrerer Gemeindevertreter und Ortsbeiräte darüber informiert, dass Herr C. angekündigt habe, am 02.01.2026 von dem Recht zum Abriss des Klosterfelder Kegelbahngebäudes Gebrauch zu machen, das ihm in dem von Ihnen im Namen der Gemeinde im Januar 2024 abgeschlossenen Grundstückstauschvertrag eingeräumt worden ist. Da mit der Fertigstellung eines neuen Kegelbahngebäudes nicht vor dem Sommer 2027 zu rechnen ist, droht der Gemeinde durch den angekündigten Abrisszeitpunkt nach Ihren Worten großer Schaden. Allein für die Schaffung eines notwendigen behelfsmäßigen Übergangsquartiers für die Kegelvereine sei von Kosten von 100.000 bis 200.000 EUR auszugehen. Herr C. habe Bereitschaft zur Verschiebung des Abrisstermins für den Fall in Aussicht gestellt, dass sich die Gemeinde seinen Bauwünschen in aktuellen Bebauungsplan Verfahren öffnet. Er hat laut Ihrer Mitteilung u. a. ausdrücklich das B-Plan Verfahren  Breitscheidstraße 22 genannt, in dem die Gemeinde die Festsetzung einer GRZ von 0,3 für das zulässige Maß der Bebauung bei maximal 2 Vollgeschossen plant. Sie teilten am 02.10.2025 mit, dass eine feste Verabredung mit dem Inhalt: Abrissverschiebung gegen Erweiterung des Baurechts wegen des entgegenstehenden Kopplungsverbots nicht getroffen werden könne. Daher müsse man Herrn C das gewünschte Baurecht – so wörtlich – „im Wege des vorauseilenden Gehorsams“ gewähren in der Hoffnung, dass er dann den Zeitpunkt des Abrisses der Kegelbahn hinausschieben werde.

Hier ist also das Interesse der Gemeinde (Schadensvermeidung durch Aufschub des Kegelbahnabrisses) unmittelbar von einem bestimmten Ausgang des B-Plan Verfahrens Breitscheidstraße 22 abhängig. § 87 der Brandenburgischen Kommunalverfassung verbietet der Gemeinde, sich von einem weiterhin benötigten Vermögensgegenstand zu trennen, wenn kein mindestens gleichwertiger Ersatz sichergestellt ist. Durch Abschluss des Tauschvertrages ohne Sicherstellung eines entsprechenden Ersatzes haben Sie gegen dieses Verbot verstoßen. Deshalb haften Sie für sämtliche der Gemeinde hieraus entstehenden Schäden im Regressweg mit Ihrem Privatvermögen. Entsprechend sind Ihre persönlichen Interessen unmittelbar vom Ausgang des BPlan Verfahrens Breitscheidstraße 22 betroffen.

Hieraus folgt ein doppeltes Mitwirkungsverbot:
Es bezieht sich 1. auf Ihre Mitwirkung als sog. geborenes Mitglied der Gemeindevertretung an Beratungen und Abstimmungen in diesem Verfahren. (§ 22 BbgKVerf) und 2. gemäß § 21 VwVfGBbg auf Ihre Mitwirkung am Verfahren in Ihrer Eigenschaft als Hauptverwaltungsbeamter außerhalb des Sitzungslaufs.

Entsprechend bitten wir Sie, sich der Mitwirkung an Beratungen und Abstimmungen in den das Verfahren betreffenden Sitzungen zu enthalten und die Führung des Verfahrens zur Vermeidung von Verzögerungen unverzüglich in die Hände Ihres Vertreters im Amt zu übergeben.

Wir sind der Überzeugung, dass der von Ihnen am 16.09.2025 mit der Schaffung einer sog. „Variante B“ vorgenommene Eingriff in das B-Plan Verfahren allein der Umsetzung der Bauwünsche des Herrn C. dienen soll und daher unzulässig ist. Ihre Sachdarstellung, nach der Sie durch ein Anwaltsschreiben vom 09.09.2025 zu der für Sie neuen Erkenntnis gelangt seien, dass der Gemeinde bei Umsetzung ihrer Planungsziele Entschädigungsoder Schadensersatzansprüche des Herrn C. drohen, ist falsch.

1. enthält dieses Anwaltsschreiben lediglich allgemeine rechtliche Hinweise ohne jeden Bezug zum vorliegenden Sachverhalt.

2. bleibt die Erkenntnis, die Sie aus dem Anwaltsschreiben neu gewonnen haben wollen, weit hinter der Rechtsauffassung zurück, die Sie zur Stützung der Rechte des Herrn C. bereits in dem B-Plan Verfahren L100 (BV-A1/2020-0046) in der Bauausschusssitzung vom 11.08.2020 geäußert haben, dass nämlich jede Einschränkung einer im Rahmen des § 34 BauGB zulässigen Bebauung durch einen Bebauungsplan Entschädigungsansprüche des Bauwilligen gegenüber der Gemeinde auslöst.

Im Übrigen ist das vorliegende Verfahren, außer durch Ihre ausdauernde Untätigkeit, vor allem durch wiederholte Hinweise auf Entschädigungsansprüche des Herrn C. im Falle widerspenstiger Entscheidungen der Gemeindevertretung gekennzeichnet. Ihre Behauptung, die Einführung der Variante B in das Verfahren sei zum Schutz der Interessen der Gemeinde erfolgt, halten wie daher für vorgeschoben. Tatsächlich gibt diese Variante B genau die Planfestsetzungen wieder, die den Bauwünschen des Herrn C. entsprechen. Diese Variante B ist daher nichts anderes, als die Hintertüre, die denjenigen Gemeindevertretern geöffnet werden soll, die ohne Rücksicht auf das geltende Bauplanungsrecht, den Abriss der Kegelbahn verhindern wollen. Die Variante B soll den Vollzug des Angebots ermöglichen, das Herrn C. laut Ihrer Erklärung vom 02.10.2025 „im Wege des vorauseilenden Gehorsams“ gemacht werden soll. Da auch das Geschäft verboten ist, mit dem ein verbotenes Kopplungsgeschäft umgangen werden soll, ist die Einführung der „Variante B“ in den Beschlussantrag zum B-Plan Verfahren Breitscheidstraße 22 rechtswidrig.

Wir appellieren eindringlich an Sie, diesen rechtswidrigen Zustand zu beenden, indem Sie diese „Variante B“ zurückziehen bzw. durch Ihren Vertreter zurückziehen lassen. Der andernfalls entstehende Schaden für das Vertrauen in Rechtsstaat und Demokratie wiegt schwerer als finanzieller Schaden, gleich, ob er von öffentlicher oder privater Seite zu tragen ist.

Wandlitz, den 13.10.2025




Verfasser:in:
Petra Bierwirth, Gemeindevertreterin SPD, Frank Liste, SPD Gemeindevertreter, Hanni Hopp, Mitglied des SPD-Ortsvereins Wandlitz, Dörthe Hartrumpf, Ortsbeiratsmitglied Wandlitz

Abonnieren Sie den

W.Punkt-Newsletter

Immer auf dem Laufenden bleiben und direkt im eigenen Postfach.