Töppersberg III: Stellungnahme und Erläuterung zur Beschlussvorlage BV-GV/2026-0199
zum Antrag auf Rücknahme des Aufstellungsbeschlusses zur Bebauung der Freiflächen zwischen Töppersberg und Gymnasium

Die Gemeindevertretung hat mit großer Mehrheit den Aufstellungsbeschluss zur Entwicklung der im FNP ausgewiesenen Wohnbaufläche gefasst und folgt damit ausdrücklich den selbst gesetzten Leitlinien der Gemeindeentwicklung und dem WEK. Die Gemeinde sichert sich darüber hinaus, auf eigenem Antrag der GV, eine Gemeinbedarfsfläche von 5.000 m2 für zukünftige Bedarfe.
Stellungnahme und Erläuterung:
Zu 1. Leitbild der flächensparenden Siedlungsentwicklung
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan schon immer ausdrücklich als Wohnbaufläche ausgewiesen. Diese Festlegung ist das Ergebnis eines eigenen Abwägungsprozesses der Gemeinde. Im Aufstellungsbeschluss befindet sich das Planungskonzept innerhalb des Siedlungsrandes und grenzt an eine bestehende Bebauung.
Die Planung verfolgt eine geordnete Ortsentwicklung mit geringer Versiegelung, Grünflächenbindung und ergänzt insbesondere den Bedarf an sozialen altengerechten Wohnraum im Siedlungsrand und stellt keine Zersiedlung dar.
Wer hier von einem Widerspruch spricht und behauptet, eine Entwicklung sei grundsätzlich unzulässig, relativiert die früheren politischen Entscheidungen und stellt die eigene Planung der Gemeinde der vergangenen Jahre grundsätzlich infrage.
Zu 2. Schutz von Freiräumen, Landschaftsbild und siedlungsnahen Grünflächen
Es ist keine Bebauung der Freiflächen zwischen Töppersberg und Gymnasium geplant? – wie im Beschlussantrag dargelegt –
Das Gymnasium befindet sich in ca. 1,5 km Entfernung von der geplanten Bebauung. Der im FNP festgesetzte „Frischluftkorridor“ bleibt unberührt. Es bleiben alle Bäume und das Ortsbild erhalten.
Die Grünzäsur zum Wandlitzsee bleibt vollständig erhalten. Die Allee „Am Langen Grund“ ist ebenfalls nicht betroffen. Der Planungsbereich ergänzt die strukturierte Bebauung innerhalb des Siedlungsrands und grenzt an eine bestehende Bebauung und stellt somit keine Zersiedelung dar.
Zu 3. Nachhaltigkeit und Einfamilienhäuser
Die Planung ist klein dimensioniert und wird an eine vorhandene Erschließung und bestehende Infrastruktur eingebunden.
Das Planungskonzept umfasst eine begrenzte Zahl von nur 15 Grundstücken für die bauwillige und ortsansässige Bevölkerung mit geringer Versiegelung und viel Grünflächenbindung. Sie ergänzt den Bedarf an sozialen altengerechten Wohnraum für barrierefreies und betreutes Wohnen und sichert der Gemeinde eine Gemeinbedarfsfläche von 5.000 rn2 für zukünftige Bedarfe.
Zu 4. Strategische Bewertung im Sinne der kommunalen Entwicklungsziele
Hier ist kein Großprojekt geplant, sondern ein kleines, integriertes Quartier mit sozialen Komponenten für bestehende und zukünftige Wohnbedarfe.
Das eingeleitete B-Planverfahren bietet die gesetzlich vorgesehene Plattform, um Umweltbelange, Freiraumfragen, städtebauliche Zielsetzungen und öffentliches Interesse transparent zu prüfen.
Der Töppersberg III ist schon immer im FNP als Wohnbauentwicklungsfläche ausgewiesen.
Eine Rücknahme ohne Notwendigkeit und ohne neue fachliche Erkenntnisse wäre ein politisches Signal der Unverbindlichkeit von bereits definierten städtebaulichen Planungsund Entwicklungszielen in einem festgesetzten Flächennutzungsplan.
5. Fazit
Die Gemeindevertretung hat den Aufstellungsbeschluss nach Beratung bewusst gefasst.
Eine Rücknahme des Aufstellungsbeschlusses ohne sachliche Prüfung würde ein politisches Signal der Unbeständigkeit und Intransparenz setzen und das Vertrauen in die Verlässlichkeit kommunaler Entscheidungen schwächen nicht nur gegenüber dem Vorhabenträger, sondern auch gegenüber allen künftigen Partnern der Gemeinde.
Ein gefasster Beschluss sollte nicht zum Spielball tagespolitischer Stimmungen werden.
Verfasser:in:
Thomas Pietsch, Dipl.-Ing. Geschäftsführer Cura Consulting GmbH
