Wem gehört(e) der Wandlitzer See? Und warum ist das wichtig?
Der Wandlitzer See (214 ha) unterliegt seit dem 13. Jahrhundert unterschiedlichen Besitzverhältnissen. Seine Nutzungsvielfalt ist bis heute besonders – sie pendelt zwischen Wirtschaftsfaktor und Umweltschutz, zwischen Immobilienobjekt und Erholungsgebiet für alle.
Der Wandlitzer See verdankt seine Entstehung der Eiszeit. Er ist Quellsee der Briese, die in die Havel und über die Elbe in die Nordsee fließt. Die Wasserscheide verläuft zwischen dem Wandlitzer See und Liepnitzsee und ist durch einen Stein im Park an der L100 gekennzeichnet.
Wechselvolle Besitzverhältnisse
1242: für 150 Mark Silber und drei Züge (Fischbeute) mit dem großen Netz wechselten Dorf und See den Besitzer. Erstmals urkundlich erwähnt ist der Wandlitzer See anlässlich seines Verkaufs im Mittelalter. Die askanischen Markgrafen gaben ihn in einem lateinisch abgefassten, komplizierten Kauf- und Tauschvertrag an die Lehniner Mönche.
1539: fielen aufgrund der Enteignungen durch die Reformation die Besitztümer der Kirche zurück in kurfürstlich-brandenburgischen Besitz und wurden zunächst vom Amt Mühlenbeck und später vom Amt Liebenwalde als Staatsdomäne verwaltet.
17. Jahrhundert: Bewirtschaftung des Wandlitzer Sees durch sogenannte Amtsfischer und Garnmeister. Unter den namentlich bekannten Fischern schrieben zwei Familien über Generationen in Wandlitz in der örtlichen Fischerei Geschichte: Die Perlwitzer stellen drei Generationen Fischermeister des Wandlitzer Sees (ca. 1770 – 1815), und Christian Friedrich Otto gilt als Gründungsvater der Fischer-Dynastie Otto/Barth.
Anfang des 19. Jahrhunderts änderten preußische Reformen die wirtschaftlichen und sozialen Grundstrukturen des ländlichen Raumes (Grundherrschaft) grundlegend. U.a. wurden Boden und Gewässer zur Ware, sie wurden privatisiert und damit einer privatkapitalistischen Nutzungsform zugänglich gemacht.
Mai 1831: die königliche Regierung in Potsdam verkaufte für 5.290 Thaler (zuzgl. einer jährlichen Grundsteuer von 51 Thalern) sieben Gewässer an den Fischermeister Christian Friedrich Otto (Wandlitzer und Rahmer See, Krumme Lanke, drei Heiligen Pfühle und den Großen Lottsche See). Die Seen wurden später unter den Erben über Generationen hinweg und in einzelnen Pakten aufgeteilt.
1923 eröffnete die Gemeinde Wandlitz ein Seefreibad am östlichen Ende des halbmondförmigen Wandlitzer Sees, unmittelbar gegenüber des Bahnhofes Wandlitzsee. In der Weimarer Republik begann der Siegeszug des Strandbades:  Badestege, Umkleidekabinen, Hallen und Veranden, Musikpavillon, Tanzsaal und Wasserrutsche machten es zum Publikumsmagneten. 1936 wurde mit 36.000 Gästen ein Besucherrekord erzielt. Mit Kriegsausbruch 1939 begann die Strandbadkrise.
1946 erfolgte die Enteignung des Wandlitzer Sees durch die sowjetische Besatzungsmacht im Zuge der Bodenreform und aufgrund seiner Größe über 100 ha. Mit Bestehen der DDR von 1949 bis 1990 blieb der Wandlitzer See volkseigen.
1990 sollten gemäß Einigungsvertrag, Enteignungen, die zwischen 1945 und 1949 auf besatzungsrechtlicher Grundlage erfolgten, von der Rückgabe ausgenommen und über die Treuhand bzw. deren Nachfolge privatisiert werden.
1992 wurde die Treuhand-Nachfolgerin BVVG (Bodenverwertungs und -verwaltungs GmbH) zuständig. und aktiv. Die 246 volkseigenen Seen in Brandenburg, also auch der Wandlitzer See, zählten als Bundesvermögen. Die Restitutionsansprüche der Wandlitzer Familienerbengemeinschaft blieben erfolglos. Der Privatisierungsauftrag sah ein öffentliches Bieterverfahren vor. Die BVVG berechnete für den Verkauf an Gewässern 15 ct/m².
2003 erhielt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Becker für sein Höchstgebot von € 420.000 den Zuschlag im Bieterverfahren.
ausführliche Darstellung in: Der Wandlitzer See – Lebensgrundlage, Besitzverhältnisse und Nutzungsvielfalt“ Claudia Schmidt-Rathjen, 12/2020Â
Aktuelle Nutzungen und neue Eigentumsdebatte zum Wandlitzer See
Auch wenn der Wandlitzer See über hunderte von Jahren verkauft, verhandelt, enteignet, verstaatlicht und privatisiert wurde, so konnte doch immer geschwommen, geangelt, gesegelt, gesurft, getaucht, Boot gefahren oder das seit 1923 bis heute gemeindeeigene Strandbad Wandlitzsee besucht werden. So wechselvoll die Geschichte der Besitzverhältnisse des Wandlitzer Sees ist, so konstant vielfältig ist seine Nutzung.
Die letzten 20 Jahre agierte der See-Besitzer gegenüber Anliegern und Kommune und zu verschiedenen Zeitperioden unterschiedlich. Seine Mittel reichten von einvernehmlichem Übereinkommen bis zu Gerichtsprozessen. Immer ging es jedoch um Inwertsetzung des See-Eigentums, um Regelungen bislang ungeklärter Verhältnisse (Grundstücksgrößen, Grenzvermessung, Gestattungen usw.) und um Profit. Seit dem Privaterwerb 2003 wurde der Wandlitzer See zum Geschäftsmodell für seinen Besitzer. Es wurde eine Wandlitzsee-AG gegründet. Der Inhalt der Aktiengesellschaft ist :
“1. Der Erwerb des Wandlitzersees sowie seine Bewirtschaftung, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung.
2. Die Nutzung des Wandlitzsees durch die Vorzugsaktionäre der Gesellschaft.“.
Strandbad und Stegbesitzer sowie Anrainer sollten Aktien erwerben. Einige Betroffene zahlten Pacht oder kauften den sicheren Seezugang auf Grundlage der vorliegenden Verträge und Grundbucheintragungen und der zugrunde gelegten Vermessung aus 1906. Mit einigen Seeanrainern und der Gemeinde Wandlitz als Betreiberin des Strandbades kamen es mehrfach zu Streitigkeiten. Mit einem komplexen gerichtlichen Vergleich wurde der Betrieb des Strandbades durch Grundbucheintragung und eine Zahlung von insgesamt € 70.000 für die Gemeinde gesichert.
Von den 214 ha des Wandlitzer Sees werden aktuell 180 ha der Gemeinde zum Kauf angeboten. Die zuständigen Ortsbeiräte von Wandlitz und Stolzenhagen und der Hauptausschuss werden im September die nichtöffentliche Beschlussvorlage behandeln, bevor im Oktober die Gemeindevertretung dazu berät. Was ist mit den ca. 34 ha, die nicht zum Verkauf stehen? Handelt es sich dabei um Ufergrundstücke, die bereits an Anlieger verkauft wurden oder in der Aktiengesellschaft gebunden sind oder zurückgehalten werden?
Die Treuhandnachfolge BVVG legte 2003 für den Verkauf des Wandlitzer See 15 ct/m² zugrunde, der Preis für die verbleibenden 180ha des Wandlitzer Sees wäre demnach € 270.000 und damit deutlich weniger als der kolportierte Preis von € 2,7 Mio, offenbar basierend auf dem Richtwert für Ackerland von 1,40 €/m² im Barnim.
Interessengruppen
Die Nutzungen des Wandlitzer Sees sind so vielfältig wie die Nutzergruppen:
- Gemeinde Wandlitz mit Strandbad, seenahen Objekten wie Barnim Panorama und Lehnschulzenhaus sowie weiteren frei zugänglichen gemeindlichen Ufergrundstücken. Die Gemeinde vertritt in ihrem Leitbild als festgeschriebene Ziele: Erhalt des Landschaftsbildes, Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung, Erholungsort, naturbetonter Tourismus.
- gewerbliche Fischerbewirtschaftung
- Seeanrainer und Stegbesitzer (darunter auch zwei Hotels) mit unterschiedlichen Nutzungs- bzw. Kaufverträgen, ca. 150 Betroffene.
- Vereine wie Segelclub, Anglerverein, zwei Badestellenvereine, die Mitgliedern Seezugang vereinsrechtlich bieten.
- Die Surfschule und der Tauchsport.
- Private Gruppen wie die (Eis-)Bader:innen am nördlichen Ufer des Wandlitzer Sees, Schlittschuhläufer:innen, Surfer, SUPer usw.
Gut zu wissen: Gesetzliche Bestimmungen Oberflächengewässer
Das Brandenburgische Wassergesetz BbgWG ist dem Wasserhaushaltsgesetz WHG nachgeordnet. Für die Benutzung der Oberflächengewässer sind daher auch die §§ 25,26 und 46 des WHG zu berücksichtigen. Allem übergeordnet ist die Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL).
Die Wasserrahmenrichtlinie trägt vor allem der Bedeutung der Ressource Wasser als Lebensgrundlage und Schlüsselfunktion beim Klimawandel Rechnung, setzt ökologische Ziele für alle Gewässer und gibt auch für den Wandlitzer See Gewässerzustandsbewertungen ab. Wasser soll in ausreichender Menge und mit hoher Qualität sowie mit guten Lebensbedingungen für alle Pflanzen und Tiere vorliegen.
Der im Landschaftsschutzgebiet gelegene Wandlitzsee ist ein oberirdisches Gewässer 2. Ordnung (also keine Bundeswasserstrasse). Laut WHG können Grundwasser und Flüsse nicht privatisiert werden, Seen dagegen schon. Das Gesetz regelt aber den Gemeingebrauch für Oberflächengewässer: jede Person darf ohne Genehmigung das Gewässer benutzen, sofern keine Beeinträchtigungen Anderer oder der Gewässerqualität erfolgen. Das Einleiten von Stoffen ist nicht erlaubt, ausgenommen ist Niederschlagswasser.
Das BbgWG spezifiziert die Nutzung von Seen, die nicht der Trinkwassergewinnung dienen, wie folgt: „…Baden, Tauchen mit Atemgerät, Schöpfen mit Handgefäßen, Viehtränken, Schwemmen, Eissport und Befahren mit Fahrzeugen bis zu 1 500 kg Wasserverdrängung ohne eigene Triebkraft ohne Erlaubnis oder Bewilligung…“. Auf Grundlage des BbgWG können Rechtsverordnungen und Nutzungsvorschriften bzw. -einschränkungen erlassen werden. Es regelt außerdem die Entgelte z.B. für eine Wasserentnahme, die nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig ist. Laut § 5 (2)BbgWG gehört das Wasservolumen eines Sees nicht zum Privateigentum (aktualisiert 24.9.2024).
Für den Wandlitzsee ist die Untere Wasserbehörde in Eberswalde zuständig. Sie kann Genehmigungen erteilen wie z.B. für den Betrieb eines Motorbootes oder für eine Steganlage. Auch ein Eigentümer unterliegt den Gesetzen und Verordnungen und muss Genehmigungen für Nutzungen einholen. Die Genehmigung für den Motorbooteinsatz hat für den Wandlitzsee z.B. nur die Feuerwehr, der Segelclub und der Bootsverleih des Strandbades.
Gut zu wissen: Eigentümer:innen weiterer Seen in der Gemeinde Wandlitz
Im Gemeindegebiet gibt es 21 Seen und Pfühle, für die unterschiedliche Eigentumsmodelle existieren.
Rahmersee – Privatbesitz
Der Rahmersee (90 ha) ist seit 1831 in Privatbesitz. Er gehörte mit zu dem 7-Seen-Erwerb von 1831 der Familie Otto und ist heute im Besitz der Nachfahren Rostin. Sie bewirtschaften das Gewässer und betreiben die Fischerei und einen saisonalen Imbissbereich mit Fisch- und Räucherfischspezialitäten.
Stolzenhagener See – Privatbesitz, seit 2017 Stiftung
Der Stolzenhagener See (44 ha) ist seit 1831 Privatbesitz der Familie Otto. Er gehörte mit zu dem 7-Seen-Erwerb, der innerhalb der Familie Otto im Laufe der Generationen dann für die einzelnen Erben gestückelt weitervererbt wurde. So kam der Stolzenhagener See schließlich an Werner und Anita Otto. Am 11. Mai 2017 erfolgte durch das Ministerium des Inneren und Kommunales des Landes Brandenburg die staatliche Anerkennung der „Stiftung Familie Werner und Anita Otto“. Eingetragen ist die Stiftung im Stiftungsverzeichnis des Landes Brandenburg unter der Nummer 236. Sie ist damit eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Gleichzeitig damit wurde die Stiftung Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen. Sie wird von einem dreiköpfigen Vorstand vertreten.“
Die Nutzungen des Stolzenhagener See sind vielfältig als Bade- und Angelsee, mit Fischerstube und einem z.Z. noch nicht verpachteten Gastgewerbe, mit einem privaten Strandbad. Die gemeinnützige Stiftung hat als oberste Ziele Naturschutz, Landschaftspflege, Erhaltung und Schutz des Stolzenhagener Sees mit seiner Uferzone der Fauna und Flora sowie seiner Wasserqualität.
Die Stiftung hat sich der „vorausschauenden und vorsorglichen Gewässerpflege“ verpflichtet, sodass der See auch zukünftigen Generationen erhalten bleibt. Sie informiert über ihre Website und monitort regelmäßig durch Gutachter die ökologische Qualität.
Liepnitzsee – Kommunales Eigentum
Der Liepnitzsee (116 ha) samt Werder wurde von der Stadt Berlin 1914 zum Kaufpreis von 19.734,39 Reichsmark erworben und diente schon damals der Naherholung der Berliner:innen. Der Wald, der den Liepnitzsee umgibt, wird von der Stadt Bernau, der Werder dagegen vom Amt Wandlitz verwaltet.
Die Nutzungen sind als einer der schönsten und bekanntesten Badeseen Brandenburgs im Norden sehr intensiv und aufwändig: mit nahegelegenem Campingplatz, Gasthof, Fähre, Waldbad, Uferwegen, vielen wilden Badestellen und teils auch wilden Übernachtungen.
Versuch einer Bewertung: Chancen und Risiken eines Besitzerwechsels des Wandlitzer Sees
Die Erhaltung des Wandlitzer Sees mit naturverträglicher und vielfältig öffentlicher Nutzung liegt sicher allen sehr am Herzen. Es geht um die Bewahrung des Landschaftsbildes, des ökologischen Gleichgewichtes des Sees mitten im Naturpark Barnim, um Ressourcenschonung, um nachhaltige gemeinwohlorientierte Nutzungen und moderaten, naturbetonten Tourismus.
Wie sind diese Ziele zu erreichen?
- Ist eine Überführung in kommunales Eigentum dafür der Garant? Ist es notwendig, handhabbar und finanzierbar, den See in Gemeindehand zu bringen? Welche Kosten-/Nutzenüberlegungen sprechen für einen Gemeindeerwerb, welche dagegen?
- Welche Risiken birgt ein privater Seebesitz? Wären kommerzielle Nutzungen wie eine Fähre mit oder ohne Bewirtschaftung, eine schwimmende Partyplattform, eine Wakeboard- oder Wasserski-Anlage, Seebrücken-Visionen und Hausboot-Anlagen oder andere Optionen möglich?
- Ist das vorliegende Angebot eine historische Chance für die Gemeinde oder ein vergiftetes Angebot? Wird hier der Rest-See angeboten, nachdem die letzten 20 Jahre genügend monetäre Gewinne aus der Seebewirtschaftung gezogen worden sind? Es sind bereits Wandlitzer Steuergelder und Grundstückstausche zur rechtlichen Absicherung und zum erfolgreichen Weiterbetrieb des Strandbades erfolgt. Für den Strandbadbetrieb ist der kommunale Besitz des Sees nicht zwingend und die bereits getätigten Investitionen sind nicht mehr verrechenbar. Hat der jetzige Seebesitzer die Karte der bislang nicht vermessenen Seegrundstücke ausgereizt, so dass sein Geschäftsmodell erschöpft ist?  Wie wurde der offerierte Preis kalkuliert?  Ist es nicht ein unmoralisches Angebot, den Geldpreis offenbar mit einem Grundstückstausch zu koppeln? Sind die notwendigen Verwaltungsaufgaben eines Sees in Gemeindehand und auch künftige mögliche Risiken (ökologisches Kippen, weitere Munitionsfunde etc.) finanziell und personell zu stemmen?  Warum geht der Besitzer den Weg des Verkaufs und nicht den Weg einer Schenkung oder wenigstens einer Stiftung?
Fragen an Eigentümer, Bürgermeister und Leiter Naturpark
An den jetzigen Eigentümer:
Geld ist  (schon genug) verdient worden, wie wäre es mit einem symbolischen Kaufpreis von € 1.- für die Gemeinde, oder wie wäre es, auch für den Wandlitzsee eine Stiftung zu gründen?
Antwort von Peter Gärtner, Leiter Naturpark Barnim, zum Schutz des Sees.
Peter Gärtner gibt zu bedenken: „Der Wandlitzsee ist in weiterer Hinsicht besonders. Die Verweilzeit seines Wassers vom unterirdischen Quelleintritt bis zum Ausfluss beträgt 47 Jahre. Das ist die längste, für den Barnim bekannte Verweilzeit bei Seen (Liepnitzsee an zweiter Stelle mit 13 Jahren Verweildauer). Einträge in den See reichern sich dadurch stärker als in schnell durchflossenen Seen an. Aus diesem Grund ist der Schutz des Sees und seines Einzugsgebietes eine wichtige Aufgabe, um seine ökologische Stabilität im Herzen der Gemeinde zu sicher.“
Fragen an den Bürgermeister und Antworten:
- Dürfte die Gemeinde 2024 den Wandlitzer See kaufen, ohne dass die Kommunalaufsicht dies verwehrt wie 2003?
- Könnte sich die Gemeinde Wandlitz angesichts ihrer prioritären Ziele (Schul- und Kitabauten) und ihrer Finanzlage überhaupt den Seekauf leisten? Wäre die Refinanzierung eines so hohen Kaufpreises (angeblich € 2,7 Mio für 180ha Seemitte) überhaupt machbar? Oder muss die Gemeinde dann auch die Wege gewinnorientierter Seebesitzer gehen und auf Finanzierungsmittel wie Bewirtschaftungen mit Spaßbadcharakter oder Fährenbetrieb mit Bewirtung oder maximale Abrechnungen mit Seeanrainern und Stegbesitzern zurückgreifen?
Bürgermeister Oliver Borchert erläutert seinen Standpunkt: „Die Wald- und Seenlandschaft im Barnim ist für uns identitätsstiftend. Der Wandlitzer See steht dafür mit seinem Namen, mit Strandbad und allen Nutzungen in ganz besonderem Maß! Die Chance, Teilhabe für die Bürger:innen zu erreichen und den Wandlitzer See in Kommunale Hand zu bringen sollten wir daher klug nutzen.“
Fazit
Die Gemeinde mit ihren Zuständigkeiten im gesamten Einzugsgebiet des Sees kann besser als ein Privatbesitzer eine nachhaltige Entwicklung gewährleisten und Klimafunktion und ökologisches Gleichgewicht unserer Seenlandschaft damit fördern, aber muss sie dafür den See besitzen?
Schönes zum Weiterlesen: Naturpark Barnim. Landschaften in Deutschland, 2020; Spaziergang Wandlitzsee, 2024
Verfasser:in:
Claudia Schmid-Rathjen und Eva-Maria Dombrowski
Externe Links zum Artikel:
https://www.wandlitz.de/amtsblatt/index.php#gazette_76097_noScroll
https://andreas-kinski.de/was-ist-nun-mit-dem-see/