Bürgerbegehren/Abwahlverfahren: Schweigen wäre Gold gewesen.

Zur Pressemitteilung des Vorstands der SPD Wandlitz vom 12.06.2023

Schweigen wäre Gold gewesen – Zur Pressemitteilung des Vorstands der SPD Wandlitz

Die Beteuerung, dass sich in der SPD kein Gedankengut des rechten politischen Spektrums findet und solches Gedankengut dort auch keinen Platz hat, ist unnötig. Das gilt nicht nur für Land und Bund, sondern auch für jedes einzelne Mitglied ihres Ortsvereins und ihrer politischen Akteure in Wandlitz. Entsprechende Unterstellungen oder Vorwürfe gab es tatsächlich und zurecht von keiner Seite, auch nicht im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren zur Abwahl des Bürgermeisters.

Was nicht der SPD Wandlitz, sondern zweien ihrer Mitglieder, nämlich einer Gemeindevertreterin und einer Ortsbeirätin vorgeworfen wurde, ist eine jedenfalls indirekte Kooperation mit den Initiatoren des Abwahlbegehrens in dem Sinne, dass sie sich deren Aktion für ihre eigenen Zwecke und Ziele nutzbar gemacht haben.

Diesen Vorwurf zu entkräften, ist den Autoren der Pressemitteilung nicht nur gründlich misslungen. Sie haben offenbar das Gegenteil erreicht.

In ihrem Unterstützungsaufruf vom 27.05.2023 meldeten sich die besagten beiden SPD-Mitglieder nur unter ihrem Namen zu Wort. Sie ließen damit immerhin die Interpretation ihres Auftretens als Privatpersonen zu.

Die Autorinnen der Pressemitteilung vom 12.06.2023 machen sich zum Sprachrohr dieser beiden SPD-Mitglieder. Sie betonen dabei deren Funktion „als gewählte Vertreter der Gemeinde Wandlitz …“ und deren Verantwortung „… immer im Interesse der Einwohner zu handeln.“ Angeblich, weil man einen mit Hilfe von AfD-Stimmen erzielten Abstimmungserfolg ablehne, (der wegen der erforderlichen 2/3 Mehrheit tatsächlich auch mit sämtlichen AfD-Stimmen unerreichbar wäre), könnten die Funktions- und Verantwortungsträger die Abwahl des Bürgermeisters nicht, wie in der Kommunalverfassung vorgesehen, durch eigene Antragstellung in der Gemeindevertretung initiieren. Die Wahrung der Interessen der Gemeinde erfordere deshalb eigenes Handeln der Bürger durch Abwahl im Rahmen eines Bürgerbegehrens. Ohne die „außerparlamentarische“ Unterstützung der Bürger durch ihre gewählten Vertreter scheinen die Verfasserinnen der Pressemitteilung allerdings einen Misserfolg des Bürgerbegehrens zu befürchten. Sie betonen die Notwendigkeit der aktiven Unterstützung des Bürgerbegehrens und verweisen darauf, dass fehlende Unterstützung zu einer Verletzung der Interessen der Gemeinde führe.

Verheerendes Signal an die demokratieferne Szene

Was für ein verheerendes Signal an die demokratieferne Szene im rechten Spektrum der Politik! Wasser auf die Mühlen derer, die propagieren, dass unsere demokratischen Institutionen nicht in der Lage sind, den Willen der Bürger zu repräsentieren und durchzusetzen. Dass sie auf das Eingreifen des Volkes oder gar des Volkszorns angewiesen sind, um diejenigen aus ihren Ämtern zu vertreiben, die nicht nach seinen Vorstellungen handeln.

Niemand zieht in Zweifel, dass ein Bürgerbegehren mit dem Ziel der Abwahl des Bürgermeisters ein legitimes und demokratisches Verfahren ist. Es setzt als selbstverständlich und elementar voraus, dass die Bürger den Sachverhalt, auf den sie ihre Entscheidung stützen sollen, kennen. Dass sie diesen Sachverhalt prüfen und beurteilen können. Genau daran fehlt es hier.

In der Pressemitteilung vom 12.06.2023 heißt es wörtlich: Es geht darum, ob im Rathaus Wandlitz demokratisches Handeln oder Machtmissbrauch vorherrschen soll. Ob die Gemeinde Wandlitz eine aufrichtige Führungspersönlichkeit oder weitere Dienstaufsichtsbeschwerden benötigt.“ Verbunden damit ist die Aussage der Verfasserinnen, dass der Bürgermeister die eigenen Interessen über die der Gemeinde stelle. Man kann diese Aussagen nicht anders verstehen, als dass der Bürgermeister in Ausübung seines Amtes vorsätzlich und aus verwerflichen Motiven Rechtsbrüche begangen habe und bei Fortführung seines Amtes weiterhin begehen werde. Die Verfasserinnen teilen keinen Sachverhalt mit, aus dem sich die Richtigkeit oder Unrichtigkeit ihrer Behauptungen auch nur annähernd herleiten lassen könnte. Im Gegenteil. Sie erwecken durch die Erwähnung „einer Vielzahl von Dienstaufsichtsbeschwerden“ den Eindruck, dass es sich um interne Vorgänge handelt, die der breiten Öffentlichkeit nicht bekannt sein und von dieser entsprechend gar nicht geprüft werden können. Dass bislang keine einzige der besagten Dienstaufsichtsbeschwerden erfolgreich war, verschweigen die Verfasserinnen dabei. Wer so „informiert“, kann kaum für sich in Anspruch nehmen, dass er aufklären will. Er erweckt eher den Anschein, dass der Bürger glauben soll, was er gesagt bekommt.

Trennlinie zwischen Tatsachen, „Fake News“ – zwischen Meinungsäußerung und Hetze?

Wo verorten die Verfasserinnen die Trennlinie zwischen Tatsachen, „alternativen Fakten“ und „Fake News“, zwischen Meinungsäußerung und Hetze?

Was motiviert die Verfasserinnen? Liegt der Schlüssel in dem Schlusssatz ihrer Pressemitteilung, der der kursiv gedruckten Leerformel vorausgeht: „Ein ´Weiter so´ ist für unsere Vertreter in der Gemeindevertretung und in den Ortsbeiräten schlicht nicht aushaltbar.“ heißt es dort. Sollen per Abwahlverfahren die Bürger vom Joch des Bürgermeisters befreit werden oder sollen die Bürger durch die Abwahl des Bürgermeisters Gemeindevertreter und Ortsbeiräte von ihrem Leid erlösen?

Was auch immer die Verfasserinnen dieser Pressemitteilung bezwecken, sie behindern mit ihren Äußerungen den dringend notwendigen offenen und harten Diskurs über Sachfragen. In der gegenwärtigen von pauschalen Vorwürfen und Verdächtigungen aufgeheizten Situation kann jede noch so sachliche und fundierte Kritik ungewollt zur Beute von Scharfmachern werden.

Dass die Pressemitteilung nicht durch ein Votum des SPD-Ortsvereins Wandlitz legitimiert ist, versteht sich angesichts ihres Inhalts fast von selbst.




Verfasser:in:
Hanni Hopp, Mitglied des SPD-Ortsvereins Wandlitz

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