Stellungnahme der FBgW zu den Vorwürfen gegen den Bürgermeister Oliver Borchert.
In der Bürgerfragestunde der Gemeindevertreterversammlung am 25.5.2023 trat ein Bürger aus Klosterfelde in einem T-Shirt auf, auf dem er nicht nur die Presse als „Medienhuren“ bezeichnete, sondern auch einen strafrechtlich relevanten Göbbels-Vergleich präsentierte. Ihm wurde dennoch Rederecht eingeräumt. Er stellte ein Bürgerbegehren zur Abwahl unseres Bürgermeisters vor. Wir beobachteten entsetzt, dass einige Gemeindevertreter sich dieser Person und ihrem Begehren anschlossen - in welche Richtung entwickelt sich unsere Gemeindevertretung?
Stellungsnahme zum Bürgerbegehren
Wir, die Mitglieder der „Freie Bürgergemeinschaft Wandlitz“, sind seit 23 Jahren in der Gemeindepolitik aktiv und haben 2019 Oliver Borchert als unseren Bürgermeister-Kandidaten aufgestellt und unterstützt.
Wir stellen 4 Gemeindevertreter, 4 Ortsvorsteher (Basdorf, Lanke, Wandlitz, Zerpenschleuse), 1 stellvertretenden Ortsvorsteher (Schönerlinde) und natürlich Ortsbeiratsmitglieder und sachkundige Bürger:innen. Wir sind also seit Jahren aktiv in der Kommunalpolitik und arbeiten konstruktiv mit der Verwaltung und den Bürgermeister:innen zusammen.
Architekturwettbewerbe
Bereits in unserem Wahlprogramm haben wir für den Bau von Schulen und Kitas als vorrangige Ziele geworben. Diese Bauten sind nicht alltäglich! Die Gebäude sollen nachhaltig und zukunftsfähig sein und auch räumlich Möglichkeiten für innovative Ausbildungs- und Erziehungskonzepte bieten. Dies wird insbesondere durch Architekturwettbewerbe ermöglicht, verhindert den mittelmäßigen Baustil vergangener Jahre und ist auch eine Form der Bürgerbeteiligung und Mitwirkungsmöglichkeit.
Übrigens: nicht die Verwaltung bzw. der Hauptverwaltungsbeamte beschließt, sondern die Gemeindevertretung! Dreimal hat die GV Architekturwettbewerbe beschlossen, nämlich mit den Beschlüssen BV-GV/2021-0289, BV-GV/2021-303 und BV-GV/2021-0307: zur Errichtung der Grundschule in Schönwalde, zur Grundschulerweiterung Wandlitz und zur Errichtung des Neubaus der KITA am Barnim Panorama!
Wir erwarten die Einhaltung von Regeln und Gesetzen
Die Corona-Zeit hat uns alle mit großen Herausforderungen konfrontiert. Wir haben unseren Bürgermeister bei seinem Einsatz für Impftage und Testzentren tatkräftig unterstützt und sind (wie er selber auch) als freiwillige Helfer in den Turnhallen aktiv gewesen.
Alle Institutionen und Organisationen der Verwaltung unterliegen besonderen Regeln und sollen Vorbild und Stütze für alle Menschen in unserer Gemeinde sein. Die Bürger der Gemeinde dürfen erwarten, dass insbesondere in einer solchen Krise gleiche Regeln für alle gelten. Zu der Frage, ob die Außenwirkung einer Trauerfeier der Schönwalder Feuerwehr, während der harten Einschränkungen für alle Bürger dieses Landes, diesen Grundsätzen entspricht, werden unterschiedliche Einschätzungen existieren. Die Bürger der Gemeinde dürfen erwarten, dass insbesondere in einer solchen Krise gleiche Regeln für alle gelten. Die Suspendierung einer Ortswehrführung ist ein scharfes Schwert und wurde durch die Beteiligten abgewogen.
Personalangelegenheiten sind Sache des Dienstherrn und des Personalrats
Der Personalratsfeindlichen Grundhaltung wird hier klar widersprochen. Seit dem Amtsantritt des Bürgermeisters wurde konstruktiv und vertrauensvoll mit dem Personalrat zusammengearbeitet. Viele Fragen und Probleme von Mitarbeitern konnten gelöst weren, sind aber auch immer an die Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen gebunden. Eine Verwaltung mit 360 Mitarbeitern kann nicht konfliktfrei geführt werden. Wir empfehlen deshalb bei augenscheinlichen Problemen Verfahren wie Beschwerdemanagement und Schulungen, die helfen, Konflikte einvernehmlich zu lösen. In der Vergangenheit erfolgte dies über eine Vertrauensperson, es bleibt aber festzustellen, dass sich dies nicht bewährt hat.
Arbeitsgerichtsprozesse entstehen überwiegend aus der Kündigung von Mitarbeitenden und sind unterschiedlich umfangreich und komplex. Der deutsche Arbeitnehmerschutz ist weltweit einzigartig. Im öffentlichen Dienst ist die Möglichkeit Mitarbeiter zu kündigen nur unter hohen Hürden möglich. Für den Arbeitgeber müssen schwerwiegende Verfehlungen eines Mitarbeitenden vorliegen, um sich zu diesem Schritt zu entscheiden. Die deutschen Arbeitsgerichte urteilen in der ersten Instanz meist arbeitnehmerfreundlich, was die Entscheidung zu einer Kündigung weiter erschwert. In der Wandlitzer Verwaltung liegt die Arbeitsgerichtsquote bei ca. 0,3%/Jahr.
Beschlüsse der Gemeindevertretung
Die Mitglieder der FBgW sind wie alle Kommunalpolitiker:innen ehrenamtlich tätig und keine Berufspolitiker:innen. Wir haben gelernt, dass Bürgermeister und Verwaltung Pflichtaufgaben umzusetzen haben und freiwillige Aufgaben leisten können.
Beschlüsse werden in der Gemeindevertretung mit einfacher Mehrheit gefasst. Es gibt keine unliebsamen Beschlüsse, alle Beschlüsse werden bearbeitet. Ist ein Beschluss rechtswidrig, muss der Bürgermeister den Beschluss beanstanden und zurück in die GV leiten (§55 BbgKVerf). Wir haben außerdem gelernt, dass zur Klärung Rat von Juristen eingeholt werden kann. Nach zweimaliger Beanstandung klärt das dann ggf. die Kommunalaufsicht.
Die Abarbeitung von Beschlüssen gestaltet sich unterschiedlich kompliziert und aufwendig. Viele Beschlüsse sind erst nach Aufnahme von Mitteln im Haushalt umsetzbar. Viele Beschlüsse sind an die Mitarbeit von kommunalen Arbeitsgruppen gebunden, die sich aus Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern zusammensetzen. Im hier implizierten Fall, der Durchführungssatzung zur Einwohnerbeteiligung, ist laut Beschluss der Gemeindevertretung die AG Satzung einzubeziehen. Mit Beschluss BV-GV/2020-0242 hat die Gemeindevertretung beschlossen „…Der Bürgermeister wird beauftragt eine entsprechende Durchführungssatzung zur Einwohnerbeteiligung … unter Einbeziehung der Arbeitsgruppe Satzung und Leitbild zu erarbeiten….“ Die Arbeitsgruppe Satzung und Leitbild versucht seit 1,5 Jahren die Hauptsatzung der Gemeinde beschlussfähig zu bearbeiten. Dies ist bisher durch das Wirken einzelner Arbeitsgruppenmitglieder nicht gelungen. Die AG hat beschlossen, dass Sitzungen nur stattfinden können, wenn alle Mitglieder anwesend sind. Eine Terminfindung ist daher sehr schwierig, was die wiederholte Absage von Sitzungsterminen belegt. Die Verwaltung hat eine Vorlage für die AG erarbeitet, wartet jetzt aber auf die Beschäftigung in der AG Satzung.
Schwarzwasser, Starkregenereignis, Erbschaft für die Kita „Rappelkiste“, Kegelbahn
Fakt ist, dass das der Bürgermeister das Thema Schwarzwasser 2020 zu seinem Amtsantritt „geerbt“ hat. Durch ein besseres Spülmanagement des zuständigen NWA konnte die Probleme gelöst werden und sind heute weitestgehend beseitigt.
Mitglieder dieses Abwasserzweckverbandes sind mehrere Gemeinden. Weder die Verwaltung noch die Gemeinde Wandlitz haben hier alleinige Befugnisse. Nach Bekanntwerden des „Schwarzwassers“ wurden alle notwendigen Maßnahmen zügig in die Wege geleitet. Ein verbessertes Spülmanagement hat das Problem letzten Endes gelöst. Nach dem Starkregen im letzten August wurden Gespräche mit den Betroffenen geführt. Es gab Besichtigungen der betroffenen Gebiete durch den Fachbereich Tiefbau sowie durch einzelne Mitglieder der AG, die für Straßenunterhaltung und Straßenneubau zuständig gewesen ist. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden bei einer Sitzung der genannten AG erläutert und verschiedene Maßnahmen verabredet. Hier unter anderem die Ertüchtigung und genaue technische Überprüfung verschiedener Straßenentwässerungsanlagen. Die Versickerungsmulden wurden in der gesamten Gemeinde ertüchtig, werden aber bei Wiederholung eines solchen Jahrhundertregens Überschwemmungen nicht verhindern können. Auch hatten die Bürger:innen hier die Möglichkeit ihre Schäden zu erläutern und sich technische Beratung bei den Fachleuten der Gemeinde einzuholen. Also auch Grundstückseigentümer müssen sich auf zukünftige Starkregenereignisse vorbereiten.
Ein Erblasser hat der Kita Rappelkiste eine Geldsumme zu Gute kommen lassen ohne genauere Angaben zum Verwendungszweck des Nachlasses. Der Bürgermeister hat auf Nachfrage Basdorfer Gemeindevertreter zugesagt, die Summe in Sonderprojekten ausschließlich der Basdorfer Kita zur Verfügung zu stellen.
Seit vier Jahren läuft der Prozess für eine Erweiterung der Grundschule in Wandlitz. In dieser Zeit wurden viele Gespräche mit dem Kegelverein geführt, da immer die Möglichkeit bestand, dass die Kegelbahn aufgrund der knappen Platzverhältnisse dem Schulneubau weichen muss. Klar ist aber auch, dass der komplette Schulneubau an einem anderen Ort nicht zu finanzieren und für alle Schüler:innen der Gemeinde gesehen, unklug ist. Die Raumverhältnisse für die 600 Kinder an diesem Standort in Schule und Hort müssen dringend verbessert werden. Die Priorität liegt ganz klar bei der Schule und nicht beim Kegelverein.
Der Architekturwettbewerb ist im Oktober 2022 entschieden worden. Die Prüfung, ob die Kegelbahn in den Keller des Neubaus passt, wurde im Frühjahr 2023 abgeschlossen, mit dem Ergebnis, dass eine Kegelbahn im Keller des Neubaus ca. 1,4 Millionen € kosten würde, währenddessen sie oberirdisch 1,6 Millionen kosten könnte. Die Entscheidung fiel daher auf die oberirdische Variante, da sie die besseren Verhältnisse für die Vereinstätigkeit bietet.
Zusammenarbeit mit den Ortsbeiräten
Wir sind mit der Zusammenarbeit mit den Amtsleiter:innen und dem Bürgermeister zufrieden! Wir haben uns in der Regel gut informiert gefühlt, sei es in der Corona-Zeit oder zu den möglichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Jede:r Bürger:in bekommt einen Termin beim Bürgermeister. Der Bürgermeister ist auch bei den vielen Veranstaltungen, an denen er teilnimmt, ansprechbar.
Entgegen den Aussagen des Stolzenhagener Ortsvorstehers ist die Information zum Funkmast in Stolzenhagen (mit Kartenausschnitt) im Bericht des Bürgermeisters am 3.12.2020 erfolgt. Hierbei wurde darüber informiert, dass eine Anfrage in der Verwaltung eingegangen ist. Die Information erfolgt mit Kartenausschnitt. Der OB und OV von Stolzenhagen haben diese Information vermutlich nicht gesehen, weshalb sich die Behauptung, die Verwaltung hat den OB nicht beteiligt, wahrheitswidrig Raum verschafft hat. Unabhängig davon wird die Verwaltung einen Plan aufstellen, der Kommunale Grundstücke ohne Konflikte für solche Vorhaben benennt. Eine entsprechende Handlungsempfehlung zum Umgang mit solchen umstrittenen, wenn auch privilegierten Vorhaben im Gemeindegebiet soll erarbeitet werden.
Unabhängig davon und zur Vermeidung zukünftiger Konflikte wird die Verwaltung eine Handlungsempfehlung zum Umgang mit solchen gesetzlich privilegierten Vorhaben im Gemeindegebiet erarbeiten.
5000 Bäume-Programm
In den Haushalten 2022 und 2023 sind jeweils 100.000€ für Baumpflanzungen eingeplant. Baumpflanzungen werden wegen des besseren Anwuchses im Herbst durchgeführt. Am Jahresende 2022 wurden durch das 5000 Bäume Programm 3500 Forstpflanzen auf einer ca. 6000 m² großen Fläche gemeinsam mit Schülern der Grundschule Wandlitz gepflanzt und 573 Obst und Laubbäume siehe hierzu Bericht BGM vom 8.12.2022 Seite 11 und 12. Zusätzlich wurden 1370 Sträucher verschiedenen Arten gepflanzt. Da das Programm erst seit 2 Jahren effektiv umgesetzt werden kann, wird davon ausgegangen, dass es am Ende der Amtszeit des Bürgermeisters weit mehr als 10.000 Bäume unterschiedlicher Qualitäten im Gemeindegebiet geben wird.
Weiterführende Schule als Oberschule oder Gesamtschule/ Campus Basdorf
Die Meinung, was das Beste für die Ausbildung der Kinder unserer Gemeinde ist, ist auch bei uns nicht einheitlich. Waren anfangs alle für die Gesamtschule, änderte sich die Einschätzung einiger mit fortschreitender Kenntnis über die Schulformen und einige propagieren nun die Oberschule.
Der Bürgermeister hat erklärt, dass er die Petition mit mehr als 2200 Unterschriften beachtet und für eine Gesamtschule eintritt. Fakt ist allerdings, dass der Landkreis für weiterführende Schulen zuständig ist und festgelegt hat, nur Gymnasien oder Oberschulen zu bauen.
Im Rahmen von Entscheidungsfindung für Standorte einer weiterführenden Schule wurden mehrere Optionen gemeinsam mit dem Landkreis erörtert. Es wurde auch die Option eines Campus aus Grund- und weiterführender Schule an der Grundschule Basdorf erörtert. Dies beinhaltete einen neuen Sportcampus mit Großfeld- und Trainingsplätzen für den FSV Basdorf. Diese Option wurde anfänglich wegen der Nähe zum Bahnhof Basdorf durch den Landkreis favorisiert. Sowohl die Schule, als auch der Basdorfer Sportverein haben sich gegen diese Idee stark gemacht und den Neubau des Sportplatzes als Hybridrasenplatz und den Neubau der Schulsportanlagen beschossen. Dies verfolgt die Verwaltung und hat den Hybridrasenplatz im April an den FSV übergeben. Noch in diesem Jahr werden auch die Schulsportanlagen übergeben.
Grundstück an der L100
Der Bürgermeister hatte eine Beteiligung an einem Grundstück, an der L100, dass in einem Plangebiet lag, zu dem keine Planung stattgefunden hat.  Zum Grundstück an der L100 wurde erst spät die Befangenheit erklärt. Das war ein Versäumnis, es ist aber daraus weder ein Vorteil für den Bürgermeister noch ein Nachteil für die Gemeinde daraus entstanden.
Pietätloses Verhalten zum Todestag von Boris Pfeiffer
Eine Beileidsbekundung des Bürgermeisters erfolgte in der GV. Die „Gedenkstätte“ wurde vom Ordnungsamt aus verkehrstechnischen Gründen beräumt. Hierbei hat der Bürgermeister bereits eingeräumt, dass es besser gewesen wäre, einige der Kerzen stehen zu lassen.
Befangenheit
Ein „Mitwirkungsverbot“ (§ 22 BbgKVerf) sollte von der betroffenen Person unaufgefordert angezeigt werden, wenn ihr ein unmittelbarer Vor- oder Nachteil finanzieller oder ideeller Natur entstehen kann, oder der böse Schein entsteht, dass das Wirken des Gemeindevertreters Vor- oder Nachteile bewirken kann. Die Feststellung der Befangenheit sollte also im Normalfall weder durch die GV noch durch den Hauptverwaltungsbeamten erforderlich sein. Die Brandenburger Kommunalverfassung und der Potsdamer Kommentar legen aber fest: „… die Gemeindevertretung entscheidet, der Bürgermeister hat ansonsten die Befangenheit per Bescheid festzustellen.“
Die Prüfung der Verwaltung und der Kommunalaufsicht im Fall eines Gemeindevertreters hat ergeben, dass eine Befangenheit vorliegt, da durch direkte Nachbarschaft Drittwiderspruchsrechte entstehen. Dies hat der Gemeindevertreter trotz Verpflichtung nicht selbstständig festgestellt. Der Bürgermeister war gezwungen zu handeln. Leider hat die Gemeindevertretung trotz Mitteilung der Kommunalaufsicht die Befangenheit abgelehnt, weshalb dem Gemeindevertreter nach wie vor Rede- und Beschlussrecht zusteht. Wir sehen die Entwicklung für die Reputation der Mitglieder der Gemeindevertretung als bedenklich.
Wir, die Freie Bürgergemeinschaft Wandlitz, stehen weiterhin zu unserem Bürgermeister!
Verfasser:in:
Eva-Maria Dombrowski für die Freie Bürgergemeinschaft Wandlitz FBgW