SPD- Fraktion bringt Antrag ein: Beitritt der Gemeinde Wandlitz zur Barnimer Energiegesellschaft mbH (BEG)

Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung im September dem Antrag zugestimmt. Ein wichtiger Schritt in Richtung Umsetzung der Null- Emissions- Strategie des Landkreises auch in unserer Gemeinde ist damit gegangen worden.

Klimaschutzgesetz des Bundes

Das Klimaschutzgesetz des Bundes vom Dezember 2019 regelt die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen. Allerdings hat aber das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom März 2021 festgestellt, dass das Gesetz mit den Grundrechten nicht vereinbar ist, da Regelungen, die über das Jahr 2030 hinausgehen, fehlen. Es werden also weitere Schritte folgen müssen. Das kann natürlich der Bund nicht allein regeln. Es ist ein Bündnis aus Gesellschaft, Wirtschaft und Kommunen gefordert, das Urteil umzusetzen.

 

Der Landkreis Barnim verfolgt seit schon 2008 eine Null- Emissions- Strategie. Ziel ist, die auf Bundesebene beschlossenen Klimaschutzziele auf Landkreisebene zu untersetzen und mit umzusetzen. Diese Strategie wurde durch einen Kreistagsbeschluss festgeschrieben.

 

Seitdem ist der Landkreis bestrebt, Strom- und Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien im Kreisgebiet weiter auszubauen. Dafür muss eine dezentrale Versorgung konsequent weiter aus- und aufgebaut werden. Dieser Prozess geht natürlich nicht ohne die aktive Mitwirkung der Kommunen. Sie spielen in diesem Bereich eine Schlüsselrolle.

 

Sektoren energetische Sanierung kommunaler Gebäude

Zum Beispiel in den Sektoren energetische Sanierung kommunaler Gebäude, kommunale Energieerzeugung und Bereitstellung von Beratungsangeboten für Bürger und Unternehmen.

 

Das zu leisten ist natürlich eine enorme Herausforderung für jede Kommune. Dessen waren sich auch die Kreistagsabgeordneten bewusst. Daher hat der Kreistag im Jahr 2016 die Barnimer Energiegesellschaft mbH (BEG) gegründet. Sie soll Kommunen bei der Beratung und Umsetzung von Projekten im Bereich nachhaltige Energieversorgung unterstützen. Da die BEG aus dem Kreishaushalt finanziert wird, kann sie unabhängig tätig sein. Neben der Gestaltung einer örtlichen und regionalen Energieinfrastruktur können auch konkrete Projekte umgesetzt werden. Das sind z.B.:

 

  • Aufbau einer Ladeinfrastruktur
  • Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen (PV- und Windkraftanlagen)
  • Integration erneuerbarer Energien (insbesondere Smart Grid) und Förderung  der Energieeffizienz (insbesondere Smart Home)

 

Aber nicht nur diese Projekte waren uns als Initiatoren dieser Beschlussvorlage wichtig. In den nächsten Jahren werden noch einige Bauvorhaben in unserer Gemeinde umgesetzt. Der Gebäudesektor gehört mit zu den größten Verursachern von schädlichen Emissionen. Innovative und nachhaltige Wohnquartiere müssen daher das Ziel von Neubauvorhaben sein.

 

Wir sehen hier in der BEG auch einen Partner, der uns als Gemeindevertreter und Ortsbeiräte berät, gemeinsam mit der Verwaltung und den Investoren dieses Ziel umzusetzen. Wohnquartiere werden uns lange Jahre in unserer Gemeinde begleiten. Daher müssen sie sich zukünftig an den modernsten Standards messen lassen.

 

Inzwischen sind fast alle Kommunen des Landkreises Barnim Gesellschafter der BEG geworden. Das bietet die große Chance, in einen interkommunalen Erfahrungsaustausch einzutreten und innovative Projekte in der eigenen Kommune zu etablieren. Nur so wird das Ziel der Null- Emissions- Strategie des Landkreises Barnim Realität.

 

Petra Bierwirth, Vors. SPD Fraktion

 

Keine Zeit für Terminkontrolle?

 

Mit Beschluss vom 25.03.2021 hat die Gemeindevertretung der Verwaltung aufgegeben, sie ab 01.04.2021 vierteljährlich über den Bearbeitungsstand der bereits gefassten, aber noch nicht erledigten Beschlüsse zu informieren.  Auf Nachfrage in der Gemeindevertretersitzung vom 09.09.2021 erklärte der Bürgermeister, dass man für die Umsetzung dieses Beschlusses keine Zeit gefunden habe. Die Antwort wirft Fragen auf:

 

Fehlt dem Bürgermeister die Zeit, der Gemeindevertretung den Sachstand der Umsetzung ihrer Beschlüsse mitzuteilen oder fehlt der von ihm geleiteten Verwaltung die Zeit, diesen Sachstand zu ermitteln? Im ersteren Fall müsste sich der Bürgermeister fragen lassen, ob er seiner Aufgabe, der Gemeindevertretung Rechenschaft über die Umsetzung bzw. die Unterlassung der Umsetzung der von ihr gefassten Beschlüsse abzulegen, den richtigen Stellenwert beimisst.  Im letzteren Fall stünde die Frage im Raum, wohin eine personell stark expandierende Verwaltung steuert, deren Organisation nicht in der Lage ist, eine Terminkontrolle sicherzustellen.

 

Hanni Hopp, stellvertr. Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Wandlitz

 

 




Verfasser:in:
Petra Bierwirth, Vorsitzende SPD Fraktion und Hanni Hopp, stellvertr. Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Wandlitz

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