Baumschutz und Landschaftspflege in der Gemeinde Wandlitz

Im Juli letzten Jahres hat sich an dieser Stelle die AG Baumschutz vorgestellt und angekündigt, die geltende Baumschutzsatzung zu überarbeiten. Der Auftrag kam von der Gemeindevertretung; untersetzt vom Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV.

Baumschutzsatzung wird vorgestellt

Nun ist es soweit. In den nächsten Wochen durchläuft der vom Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV mitgetragene Entwurf der überarbeiteten Satzung die Ortsvorstände, Ausschüsse und die Gemeindevertretung.

Warum diese Überarbeitung erforderlich war, haben wir in unserem letzten Beitrag aufgezeigt. Heute wollen wir alle Wandlitzerinnen und Wandlitzer über die wesentlichen Änderungen informieren und damit auch der breiten Öffentlichkeit vor der Entscheidung zugänglich machen.

Neben der Anpassung an die Erfahrungen war es auch ein Anliegen, komplizierte Regelungen zu vereinfachen. Dies gilt sowohl für die Antragsteller als auch für die Genehmigungs- und Kontrollinstanzen der Verwaltung. Selbstverständlich gilt die Satzung wie bisher, auch für Maßnahmen in Verantwortung der Verwaltung.

Was ändert sich nun.

  1. Der maßgebliche Stammumfang soll auf 50 cm reduziert werden; für alle Bäume. Besonders zum Schutz auch der jungen, nachgepflanzten Bäume.
  2. Neu soll der Schutz von Sträuchern einheimischer Arten von mindestens 2 Metern sein.
  3. Fehler in der Pflege und schädigende Eingriffe entstehen häufig aus mangelnder Fachkenntnis (auch in Bezug auf mögliche Alternativen). Aus diesem Grund wurden in die Satzung die Beratung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger durch die Verwaltung aufgenommen. In Baumschutzsatzungen anderer Gemeinden ist dies schon längst üblich.
  4. Zukünftig reicht zur Antragstellung ein Bestandsplan mit Foto aus. Somit entfällt die Erstellung eines genauen Lageplanes.
  5. Bei Bauvorhaben soll zur Klarstellung mit der genehmigten Baumfällung erst begonnen werden, wenn die Baubeginnanzeige vorliegt.
  6. Ersatzpflanzungen sollen unabhängig vom Stammumfang im Verhältnis 1:2 erfolgen. Die Ersatzpflanzungen können weiterhin auf dem Grundstück des Antragstellers vorgenommen werden. Ist dies nicht möglich, kann die Ersatzpflanzung im Gemeindegebiet, unabhängig vom Ortsteil, erfolgen. Die Ersatzpflanzung mit Obstbäumen soll zukünftig möglich sein. Bei den Ersatzpflanzungen muss nach 5 Jahren das Anwachsen und die Vitalität nachgewiesen werden. Sollte eine Ersatzpflanzung nicht möglich sein, ist weiterhin eine Ausgleichszahlung erforderlich. Diese soll die Kosten des Ersatzbaumes, das Anpflanzen und die Pflege über 5 Jahre beinhalten und wird 1.000 € betragen. Dieser Betrag ist gerade kostendeckend, wenn man bedenkt, dass ein neuer Baum in der geforderten Qualität nicht unter 250 € zu erhalten ist.
  7. Die Bußgeldhöhe wurde entsprechend dem Brandenburgischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutz angepasst.

Die Gemeinde Wandlitz möchte weiterhin eine lebenswerte Region mit hohem Grünanteil sein (siehe Leitbild). Die zurückliegenden sehr trockenen Vegetationsperioden werden zukünftig noch ein vermehrtes Absterben von Bäumen nach sich ziehen. Dies stellt an sich schon eine Herausforderung dar. Dieser Situation soll mit zusätzlichen Pflanzungen von trockenresistenten Arten begegnet werden (5.000 Bäume-Programm der Gemeinde und zusätzliche Initiativen von Vereinen). Somit erlangt der Erhalt des Bestandes eine noch größere Bedeutung.

Die vorliegende überarbeitete Baumschutzsatzung wurde unter Federführung der AG Baumschutz erarbeitet. In der AG sind Vertreter aller Fraktionen der Gemeindevertretung und beratende Mitarbeiter aus der Bauverwaltung und des Bauhofes. Die AG hat sich mit Bürgerinitiativen, Umweltverbänden und zuständigen Behörden des Kreises und des Landes ausgetauscht.

Die Beschlussvorlage wurde von den Fraktionen Bündnis für Klosterfelde der Fraktion DIE LINKE / GRÜNE / SPD / UWG eingereicht.

Die AG hofft auf die breite Unterstützung der gesamten Gemeindevertretung und der Wandlitzerinnen und Wandlitzer zum Schutz unserer Natur.

Übrigens: In anderen Bundesländern wird von der Landespolitik der Schutz von Bäumen, und darunter von Alleen, sehr viel stärker gefordert und unterstützt. Die AG Baumschutz möchte weiterhin ein treibender Motor zum Erhalt, der Pflege und Bestandserneuerung sein. Dazu braucht es einen klaren Auftrag der Gemeindevertretung oder vom Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV.  Wir berichten dann an dieser Stelle über weitere Aktivitäten, damit weiterhin gilt: „Echt schön hier“.




Verfasser:in:
Birgit Großmann und Jörg-Peter Rosenfeld, Sprecher der AG Baumschutz

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