Gut zu wissen: wie funktioniert eigentlich Kommunalpolitik?

Die rechtlichen Grundlagen zur Kommunalpolitik sind in §28 (2) des Grundgesetzes gelegt. Die Kommunen (lat. für Gemeinschaft) verwalten sich selbst, gemäß dem Subsidiaritätsprinzip. Die Basis für eine lebendige Demokratie ist nirgendwo so präsent und unmittelbar wie auf der kommunalen Ebene und nirgendwo sind Bürger*innen direkter von Politik betroffen und können diese gestalten, wie in der Kommunalpolitik.

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Rechte und Pflichten

Aus dem Recht zur Regelung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft erwachsen Rechte und Pflichten:

Finanzhoheit, d.h.  Budgetverantwortung, Personalhoheit, d.h. die Kommune tritt als Arbeitgeber auf, Organisationshoheit bedeutet Eigenverantwortung für den Zuschnitt von Tätigkeitsbereichen und Ämtern, Gebietshoheit uneingeschränkte Aufgabenerfüllung im Bereich des eigenen Territoriums, Planungshoheit heißt, dass die Kommune für Planung und Bau von Wohnraum bzw. Gewerbe eigenverantwortlich tätig ist (im Rahmen der Vorgaben der Landesentwicklungsplanung LEP-HR-BB, vgl. Gut zu wissen, Wandlitz auf den Punkt gebracht W02 und Kommunalpolitik W03) und die Satzungshoheit z.B. für die Parkraumbewirtschaftung.

Zu den freiwilligen Aufgaben einer Gemeinde gehören z.B. der Betrieb eines Schwimmbads, Museums oder der öffentliche Personennahverkehr und die zu erfüllenden Aufgaben wie Wasser, Abwasser, Straßenbau oder Schulen. Zu den übertragenen Pflichtaufgaben der Kommune nach Weisung des Landes bzw. des Bundes gehören beispielweise das Meldewesen, Bau- und Gewerbeaufsicht, Standesamt und die Organisation von Wahlen.

Diese vielfältigen Aufgaben sind nur erfüllbar, wenn haupt- und ehrenamtliche, engagierte Bürger:innen angesprochen und involviert sind. Kommunalpolitiker:innen sollten sich daher weiterbilden und vernetzen, um die Spielregeln der Politik kennen zu lernen und sich einzumischen in die unterschiedlichsten Aufgabenbereiche der kommunalen Selbstverwaltung.

Der Aufbau ist dabei denkbar einfach: Der/die Bürgermeister:in leitet die Gemeinde Wandlitz, die Gemeindevertretung kontrolliert wie ein Parlament, die Gemeindeverwaltung setzt die gefassten Beschlüsse um. Weitere Gremien sind die Ortsbeiräte in der Gemeinde Wandlitz. Die Bürger:innen können sich auf unterschiedlichsten Wegen in die Entscheidungsprozesse einbringen, z.B. durch die Einwohnerfragestunde in der Gemeindevertretung, Ortsbeiratssitzungen oder in den Ausschüssen, direkte Anfragen oder über die Presse.

Die Gemeindevertreter:innen können in der Gemeindevertretung GV Fraktionen bilden, um sich zu spezialisieren und ihren Einfluss zu stärken. Die GV berät und beschließt Vorlagen der Verwaltung und Anfragen der Fraktionen und kontrolliert die Verwaltung durch Anfragen der GV. Die Vorarbeit zu den Beschlüssen geschieht in den Ausschüssen. In der Gemeinde Wandlitz sind 6 Ausschüsse tätig, die mit Sachverständigen Gemeindevertreter*innen und sachkundigen Bürger:innen zu den entsprechenden Inhalten besetzt sind.

Begriffsbestimmungen

laut Branderburger Kommunalverfassung §11 gilt:

(1) Einwohner der Gemeinde ist, wer in der Gemeinde seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Bürger der Gemeinde ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist.

 

Abwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin

Die Kommunalverfassung § 53 verweist hierzu auf Kommunalwahlgesetz §81; dort steht in Kurzfassung:

Der Bürgermeister kann durch Bürgerentscheid abgewählt werden.

Er ist abgewählt, wenn eine Mehrheit der abstimmenden Personen, mindestens jedoch ein Viertel der wahlberechtigten Personen, für die Abwahl des Amtsinhabers stimmt.

Einleitung des Bürgerentscheides

Dazu bedarf es

  • eines Bürgerbegehrens, das binnen eines Monats vor seiner Einreichung von mindestens 20 vom Hundert der wahlberechtigen unterzeichnet worden ist oder
  • eines von mindestens der Hälfte der gesetzlichen Zahl der GV-Mitglieder unterzeichneten Antrages und eines mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der GV-Mitglieder zu fassendem Beschluss. Zwischen der Antragstellung und der Beschlussfassung muss mindestens ein Monat, dürfen jedoch höchstens drei Monate liegen.

Sind die Voraussetzungen für die Durchführung des Bürgerentscheides nach (1) oder (2) gegeben, ist dieser binnen zwei Monaten durchzuführen. Die Vertretung bestimmt den Abstimmungstag.

Der Bürgermeister ist abgewählt, wenn eine Mehrheit der abstimmenden Personen, mindestens jedoch ein Viertel der wahlberechtigten Personen, für die Abwahl des Amtsinhabers stimmt.

Der Wahlausschuss stellt das Ergebnis des Bürgerentscheides fest. Der Wahlleiter unterrichtet die Vertretung und den Amtsinhaber unverzüglich über das festgestellte Ergebnis und macht es öffentlich bekannt.

Endet das Beamtenverhältnis des Bürgermeisters vor dem Ablauf der Amtszeit, so findet eine Neuwahl an einem Wahltag statt, der innerhalb der nächsten fünf Monate liegen soll.

 

Quellen:

Kommunalakademie der Konrad Adenauerstiftung, Kommunalpolitik verstehen der Friedrich-Ebert-Stiftung

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Kommunalwahlgesetz des Landes Brandenburg (BbgKWahlG)

Arbeitsgemeinschaften

Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg sieht die Beteiligung von Einwohner:innen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten vor. Neben Einwohnerfragestunden und -versammlungen kann laut Hauptsatzung bzw. Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner auch die Einrichtung von Arbeitsgruppen erfolgen. Einwohner:innen können über den Bürgermeister:in oder die Gemeindevertretung GV die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beantragen. Die Entscheidung liegt bei der GV, die auch weitere Einzelheiten festlegen kann. Die Arbeitsgruppe kann der GV dann Empfehlungen geben, über die die GV zu beraten hat.

Von den 15 AGs der Gemeinde sind manche nur von kurzer Dauer, andere existieren schon Jahre lang: AG Achsenentwicklung, AG barrierefrei, AG Baucontrolling, AG Baumschutz, AG Bebauungsplan L100/Wandlitzsee, AG Breitscheidstr.10, AG Klima- und Energiekonzept, AG Nutzungskonzept Kirchstr.11, AG ÖPNV, AG Rathaus, AG Satzung und Leitbild, AG Schulentwicklungsplanung, AG Städtepartnerschaft, AG Straßenbau und -unterhaltung, AG Trinkwasserversorgung Wandlitz.

Manche AGs tagen sehr regelmäíg, arbeiten zielgerichtet an ihrem Auftrag. Bei manchen AGs ist schon der Auftrag nicht eindeutig formuliert, hat sich mit der Zeit geändert oder sie sind noch nie oder sehr selten einberufen worden. Uneinigkeit in der GV, Interessenskonflikte und die z.Z. sehr erhitzen Debatten wirken sich auch auf die AGs aus.

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