Klosterfelder Oberschule in die Trägerschaft des Kreises überführt!

Die Trägerschaft der Oberschule in der Gemeinde geht an den Kreis über! Positive Abstimmung im Kreistag zur Oberschule

Positive Abstimmung im Kreistag zur Oberschule

Die Wandlitzer Bürger:innen und Kommunalpolitiker:innen hatten sich zunächst für die Einrichtung einer Gesamtschule im Gemeindegebiet stark gemacht. Dieser Wunsch ging nicht in Erfüllung (vgl: Warum ich für eine Gesamtschule war…), aber auf der Kreistagsitzung am Nikolaustag wurde einstimmig für die Übernahme der Oberschule in die Trägerschaft des Kreises gestimmt. In der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Kreis und Gemeinde ist zunächst eine Erweiterung am Standort Klosterfelde durch Container vorgesehen, was die Raumsituation an der Grundschule entlastet. Für die Klosterfelde Oberschüler:innen ändert sich sonst vorerst nichts, auch die Verpflegung läuft weiterhin über die Gemeinde.

 

Standort der neuen weiterführenden Schule

Ein neuer Schulstandort für eine 5-zügige Oberschule soll dann allerdings folgen! Dieser zukünftige, neue Schulstandort ist im Bereich zwischen Annenhof und L100 in Wandlitz gelegen. Es gibt dort genug Platz für eine Kapazitätsreserve und für Sportanlagen (für Details siehe Presseerklärung des Kreises). Offenen Fragen wie der Ausbau des Basdorfer Weges bzw. die Verkehrsanbindung an die L100 oder sogar die Einrichtung eines zusätzlichen Haltepunktes der NEB 27 müssen zeitnah noch geklärt werden.

 

In der Gemeindevertretung muss nun dazu noch einiges erfolgen, lt BV-GV/2023-0659:

 

„Um schnellstmöglich die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung der Oberschule zu
schaffen, ist es erforderlich den rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan für den OT Wandlitz
im Parallelverfahren nach § 8 (3) Baugesetzbuch (BauGB) für den zukünftigen
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberschule Gemeinde Wandlitz – Basdorfer Weg“ zu
ändern.
Dadurch kann der zukünftige Bebauungsplan aus dem wirksamen FNP entwickelt werden,
was ein schnelles und vor allem direkt an den Bebauungsplan angelehntes Verfahren in enger
Abstimmung mit allen Beteiligten garantiert.“

Bildnachweis: Geoportal mit Ergänzung WPunkt

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