Helfen mehr Verordnungen, uns an Regeln zu halten?
Na klar, wenn sie kontrolliert und geahndet werden: auf jeden Fall. Aber wie sieht es bei einer Katzenschutzverordnung oder einem Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz der Igel aus?
Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, freiwillige Selbstverpflichtungen
Unser Rechtssystem funktioniert über mehrere Ebenen, verteilt auf Basis von Gesetzen, Verordnungen und weiteren Regelwerken und Empfehlungen. Der Aufbau dieser Hierarchie gleicht einer Pyramide, wobei das Grundgesetz als unsere Verfassung zusammen mit den Gesetzen auf der Ebene der Europäischen Union die oberste Spitze bildet. Die EU-Gesetze gelten nach Erlass sofort im deutschen Rechtssystem und sind zu übernehmen. Verordnungen liegen eine Ebene drunter, Richtlinien folgen und so fort.

Die Regelungen unterhalb der Gesetze wie Verordnungen und Richtlinien dürfen natürlich die Forderungen der Gesetze nicht verletzten, sie dürfen aber durchaus strenger sein, d.h. schärfere Anforderungen, Fristen oder Grenzwerte festlegen. Gesetze sind aufwendig zu erlassen oder zu ändern, es erfordert immer einen direkten Beschluss des Parlaments, Verordnungen können aber mit weniger Aufwand erlassen und geändert werden.
Die Einführung des Rauchverbots in Gaststätten und Restaurants vor einigen Jahren ist uns allen noch gut im Gedächtnis und ich konnte mir damals kaum vorstellen, wie das eingehalten werden sollte. Es klappte aber europaweit erstaunlich gut und ist für uns heute Normalität.
Andere Bestimmungen werden z.B. im Straßenverkehrsalltag häufig übertreten wie Geschwindigkeitsbeschränkungen. Auch andere Bestimmungen halten viele nicht ein, bewusst oder aus Unkenntnis über die Regelung, wie z.B. das unnötige Motorlaufenlassen bei Park- oder Abholvorgängen. Unnötiges Motorlaufenlassen im Stand ist laut Straßenverkehrsordnung verboten und wird mit einem Bußgeld bestraft. Auch auf dem eigenen Grundstück (wo die Straßenverkehrsordnung nicht greift) ist es über die Immisionsschutzverordnungen verboten, da unnötige Emissionen oder Lärm der Umwelt schaden und zu vermeiden sind. Obendrein ist zumindest das „Warmlaufenlassen“ laut ADAC auch für den Motor schädlich.
Warum ist das so und was steht aktuell zur Diskussion für Katzen und Igel
„Wir sind alle kleine Sünderlein …“, wo kein Aufpasser oder Kontrolleur oder Kläger, da kein Gehorsam und zum Denunzianten will man ja auch nicht werden. Das Rauchverbot in Gaststätten klappt deshalb so gut, weil die Wirte verantwortlich sind.
Welche Verordnungen sollten uns denn aktuell noch zwingen, besser zu werden, oder reicht es, Aufklärung zu betreiben und an den gesunden Menschenverstand zu appellieren?
Im Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Abfallwirtschaft des Barnimer Kreistages wurde dem Entwurf einer Katzenschutzverordnung nicht zugestimmt. Diese Verordnung sollte die Kostenübernahme für die Kennzeichnung, Kastration und ggf. Impfung und Behandlung und von aufgegriffenen freilaufenden Halterkatzen sowie freilebenden Katzen regeln. Eine Prüfung der Verwaltung ergab Kosten in Höhe von rund 80.000 € jährlich plus eine Personalstelle für schätzungsweise 415 freilaufende Katzen (das sind 10% der geschätzten Gesamtzahl im Barnim). Eine Verordnung bedingt ja u.a. Halterermittlung und Sachverhaltsaufklärung, Rechnungsbearbeitung, ggf. Kostenbescheiderstellung und Mahnverfahren, Verwaltungsverfahren zur Umsetzung der Verpflichtungen, Ordnungswidrigkeitenverfahren usw..
In der gleichen Sitzung wurde vehement ein Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz der Igel gefordert. Der Ausschuss stimmte mehrheitlich für den Auftrag an die Kreisverwaltung, ein solches Verbot für den Barnim auszusprechen.
Meine Meinung dazu
Die gewählten Vertreter:innen und wir alle sind natürlich für den Schutz von Igeln und Katzen, aber wie soll das sinnvoller Weise umgesetzt werden? Wir rufen nach Regelungen und Verordnungen, weil wir uns davon Lösungen versprechen. Andererseits sind wir eine nicht gerade begeisterte Anhängerschaft von Regelungen, die unseren Alltag betreffen und die die Verwaltungen aufblähen und wo die Ahndung oder Umsetzung kaum hinterherkommt. Die „Igelschutzverordnung“ wird wahrscheinlich wie die Katzenschutzverordnung an bürokratischem Aufwand und damit verbundenen Kosten scheitern.
Katzenschutzverordnungen gibt es bereits z.B. in Berlin, in der Regel müssen freilaufende Katzen kastriert und gechippt sein, werden sie aufgegriffen kann die Stadt Kastration und Unterbringung auf Kosten der Halter veranlassen.
Auch haben inzwischen einige kreisfreie Städte Nachtfahrverbot für Mähroboter erlassen, nämlich Erfurt, Köln, Leipzig, Chemnitz – sie alle sind zugleich Untere Naturschutzbehörde und können das in Eigenverantwortung. Harald Rauh aus Wandlitz berichtete dazu: „Lässt Wandlitz seine Igel im Stich“ oder in „Die Akte Ruhlsdorfer„.
Im Fall der Mähroboter gibt es allerdings nicht nur die Gartenbesitzer, sondern noch einen Verantwortlichen mehr, nämlich die Hersteller von Mährobotern. Diese sollten verpflichtet werden, nur Mähroboter mit Igelschutz in den Verkauf zu bringen.
Ich glaube ja auch an die freiwilliger Selbstverpflichtung. Mit kaum einem Hauch an Komforteinbuße und zu übersichtlichen Kosten können wir Gutes bewirken: Motor aus bei Wartevorgängen, Mähroboter programmieren oder gleich mit Igelschutz kaufen (Tipps dazu auch von der Igelstation in Bernau), freilaufende Katzen registrieren, kastrieren und impfen lassen.
Also ich fühl mich gut, wenn ich gutes tu!
