Wunsch und Wirklichkeit an der L100

Wer bauen möchte, muss sich an gesetzliche Vorgaben halten. Eine Gemeinde hat die Möglichkeit, mit einem Bebauungsplan (vgl. W.8, S6, www.wandlitz-auf-den-punkt.de) festzulegen, welche Art der Bebauung wo zulässig ist. Im Idealfall existiert der B-Plan, bevor irgendetwas gebaut wird. Wenn kein B-Plan vorliegt, gilt §34 des BauGB.

Wenn kein B-Plan vorliegt, gilt §34 des BauGB.

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